hier: § 20 - Fragerecht der Einwohner -
Beschlussvorschlag:
Die vorliegende 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wassenberg wird beschlossen.
Sachverhalt:
Bezüglich des Antrages vom 13.12.2016 des Horst Stangier nach § 24 GO NRW zur Änderung bzw. Erweiterung des § 20 – Fragerecht – der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wassenberg vom 19.05.2016 wird zunächst auf den als Anlage beigefügten Auszug aus der Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.05.2017 verwiesen.
Auf Grundlage der Beratungsergebnisse hat die Verwaltung nunmehr einen Entwurf zur 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse erarbeitet (siehe Anlage).
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) €
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Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |