Betreff
51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen mit Ausschlusswirkung;
hier: 1. Beschlüsse über alle abwägungserheblichen Stellungnahmen
1.1 Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
1.2 Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
1.3 Ergebnis der durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Feststellungsbeschluss und Vorlage an die Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
BV/FB6/016/2017
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

1.        Beschlüsse über alle abwägungserheblichen Stellungnahmen

 

1.1                Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß

      § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

 

            Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine        Anregungen und Bedenken vorgebracht (siehe Beschluss des Planungs- und       Umweltausschusses vom 12.12.2016, TOP 4a).

 

Beschlussvorschlag:

Es liegen keine Anregungen und Bedenken vor.

 

       1.2       Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger           öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

                   Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden 29 Stellungnahmen abgegeben (Anlage 1). Diese Stellungnahmen fanden            ihre Berücksichtigung im Abwägungsvorschlag (Anlage 2). Hierüber hat der         Planungs- und Umweltausschuss am 12.12.2016 (TOP 4b) beraten.

 

       Beschlussvorschlag:

       Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird dem Abwägungsvorschlag (Anlage 2) zugestimmt.

 

       1.3       Ergebnis der durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2         Baugesetzbuch (BauGB)

 

                   Im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2       Baugesetzbuch (BauGB) wurden 44 Stellungnahmen abgegeben (Anlage 3). Diese       Stellungnahmen fanden ihre Berücksichtigung im Abwägungsvorschlag (Anlage 4).

 

       Beschlussvorschlag:

       Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird dem diesbezüglichen Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 4 zugestimmt.

 

2.        Feststellungsbeschluss und Vorlage an die Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB)

 

       Beschlussvorschlag:

       Die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg mit ihren        Bestandteilen (insbesondere Planzeichnung, Begründung Teil A, Begründung Teil B -     Umweltbericht-,        artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und Potenzialstudie) wird           festgestellt      und ist der        Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6     Baugesetzbuch (BauGB) vorzulegen.

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss im Rat der Stadt Wassenberg hat am 18. April 2012 (TOP 7.) den Aufstellungsbeschluss zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen mit Ausschlusswirkung gefasst. Die entsprechende Bekanntmachung hierüber erfolgt im Amtsblatt Nr. 4/2012 am 19. April 2012.

 

Mit dem seinerzeit ermittelten Potenzialbereich im Birgeler Wald wurden die Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie das Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

 

Die Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte im Amtsblatt der Stadt Wassenberg Nr. 09/2013 am 18.06.2013. Im Rahmen der Beteiligungsfrist vom 19. Juni bis 19. Juli 2013 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

Das Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte zeitgleich vom 19. Juni bis 19. Juli 2013. Aufgrund der in diesem Verfahren vorgebrachten Anregungen und Bedenken und zudem unter Berücksichtigung eingetretener Änderungen (u.a. neuer Windenergieerlass) sowie den Auswirkungen neuerer Rechtssprechung wurde die Potenzialstudie umfassend überarbeitet.

 

Der Planungs- und Umweltausschuss hat anschließend in seiner Sitzung am 07. September 2016 (TOP 4.) der vorgestellten, überarbeiteten Potenzialstudie zugestimmt. Ferner wurde zum gleichen Tagesordnungspunkt durch den Planungs- und Umweltausschuss beschlossen, für den ermittelten Potenzialbereich 1 (Flächen im Birgeler Wald), mit dem die Stadt der Windenergie im Stadtgebiet ausreichend Raum geben würde, die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Dies erfolgte im Zeitraum vom 12. September bis einschl. 14. Oktober 2016.

 

Nachfolgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben:

1.                  LVR -Landschaftsverband Rheinland-, Dezernat Gebäude- und Liegenschafts-management, Köln, vom 15.09.2016

2.                  Westnetz GmbH, Düren, vom 19.09.2016

3.                  Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn vom 20.09.2016

4.                  LVR -Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland-, Bonn, vom 19.09.2016

5.                  Erftverband, Bergheim, vom 20.09.2016

6.                  Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst, vom 14.09.2016

7.                  Bundesnetzagentur Berlin, vom 14.09.2016

8.                  Stadt Wegberg, vom 20.09.2016

 

 

9.                  Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, Langen, vom 23.09.2016

10.              NEW Netz GmbH, Geilenkirchen, vom 27.09.2016

11.              Geologischer Dienst NRW, Krefeld, vom 26.09.2016

12.              LVR -Amt für Denkmalpflege im Rheinland-, Pulheim, vom 26.09.2016

13.              Kreis Heinsberg vom 11.10.2016

14.              Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, vom 26.09.2016

15.              EWV Energie- und Wasserversorgungs GmbH, Stolberg, vom 04.10.2016

16.              Wasserverband Eifel-Rur, Düren, vom 06.10.2016

17.              DFS Deutsche Flugsicherung, Langen, vom 10.10.2016

18.              Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Niederrhein, Mönchengladbach,

vom 13.10.2016

19.              Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Heinsberg, Viersen, vom 14.10.2016

20.              Westdeutscher Rundfunk, Köln, vom 14.10.2016

21.              NABU Kreisverband Heinsberg, vom 14.10.2016

22.              Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr, Bonn,

vom 18.10.2016

23.              Industrie- und Handelskammer Aachen, vom 14.10.2016

24.              EBV GmbH, Hückelhoven, vom 27.10.2016

25.              RWE Power AG, Köln, vom 26.10.2016

26.              Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund, vom 27.10.2016

27.              Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Rur-Eifel - Jülicher Börde, Hürtgenwald, vom 14.07.2016

28.              Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH, Wegberg, vom 03.11.2016

29.              Stichting Behoud Stiltegebied, Vlodrop, vom 08.11.2016

 

-Zusammenfassung aller Stellungnahmen, Anlage 1-

 

Der Rat der Stadt Wassenberg fasste in seiner Sitzung am 03.11.2016 unter Tagesordnungspunkt 8. den Bestätigungsbeschluss aus der Planungs- und Umweltausschusssitzung vom 07.09.2016 (TOP 4a) zur überarbeiteten Potenzialstudie.

 

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2016 der Abwägungstabelle als Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Anlage 2) zugestimmt und ferner den Beschluss gefasst, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Die Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Amtsblatt der Stadt Wassenberg Nr. 16/2016 am 13. Dezember 2016.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt im Zeitraum vom 21. Dezember 2016 bis einschl. 23. Januar 2017.

 

 

 

 

 

Nachfolgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Private haben innerhalb der vorgenannten Frist eine entsprechende Stellungnahme abgegeben:

 

1.        Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Bonn, vom 21.12.2016,

2.        Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst, vom 22.12.2016,

3.        Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Mönchengladbach, vom 10.01.2017,

4.        Stadt Wegberg, vom 13.01.2017,

5.        Gemeente Roerdalen, vom 17.01.2017,

6.        Wasserverband Eifel-Rur, Düren, vom 16.01.2017,

7.        Zweckverband deutsch-niederländischer Naturpark Schwalm-Nette, Roermond, vom 19.01.2017,

8.        Nationalpark „De Meinweg“, Roermond, vom 21.01.2017,

9.        Stichting Behoud Stiltegebied, Vlodrop, vom 18.01.2017,

10.    Landwirtschaftskammer NRW, Kreissstelle Heinsberg, Viersen, vom 19.01.2017,

11.    a) Kreis Heinsberg, Amt für Umwelt und Verkehrsplanung, Heinsberg, vom 24.01.2017,

b) Kreis Heinsberg, Amt für Bauen und Wohnen, Heinsberg, vom 05.01.2017,

c) Kreis Heinsberg, Straßenverkehrsamt, vom 23.12.2016,

12.  NEW-Netz GmbH, Geilenkirchen, vom 27.01.2017,

13.  Privat 1 vom 28.10.2016,

14.  Privat 2 vom 16.12.2016,

15.  Privat 3 vom 21.12.2016,

16.  Privat 4 vom 04.01.2017,

17.  Privat 5 vom 08.01.2017,

18.  Privat 6 vom 04.01.2017,

19.  Privat 7 vom 07.01.2017,

20.  Privat 8 vom 05.01.2017,

21.  Privat 9 vom 15.01.2017,

22.  Privat 10 vom 04.01.2017,

23.  Bündnis 90 Die Grünen, Wassenberg, vom 20.01.2017,

24.  Bürgerinitiative „Rettet den Birgeler Urwald“ -Privat 11- vom 23.01.2017,

25.  NABU-Kreisverband Heinsberg, Wegberg, vom 23.01.2017,

26.  Privat 11 vom 15.01.2017,

27.  Privat 12 vom 19.01.2017,

28.  Privat 13 vom 15.01.2017,

29. Privat 14 vom 19.01.2017,

30.  Privat 15 vom 23.01.2017,

31.  Privat 16 vom 16.01.2017,

32.  Privat 17 vom 23.01.2017,

33.  Privat 18 vom 20.01.2017,

34. Privat 19 vom 20.01.2017,

35.  Privat 20 vom 21.01.2017,

 

 

36.  Privat 21 vom 22.01.2017,

37.  Privat 22 vom 22.01.2017,

38.  Privat 23 vom 17.01.2017,

39.  Privat 24 vom 21.01.2017,

40. Privat 25 vom 21.01.2017,

41.  Privat 26 vom 21.01.2017,

42.  Privat 27 vom 23.01.2017,

43.  Privat 28 vom 20.01.2017,

44.  Privat 29 vom 23.01.2017.

-Zusammenfassung aller Stellungnahmen, Anlage 3-

 

Die einzelnen Stellungnahmen gemäß v.g. Auflistung  sind im Ratsinformationssystem  abrufbar.

Weiterhin sind der Beschlussvorlage als Anlagen abrufbar beigefügt

-            Abwägungsvorschläge zu Ziffer 1.1,

-            Abwägungsvorschläge zu Ziffer 1.2 einschl. Stellungnahmen,

-            Abwägungsvorschläge zu Ziffer 1.3 einschl. Stellungnahmen.

 

Auch der umfangreiche 240-seitige Abwägungsvorschlag (zu Ziffer 1.3) -Anlage 4-, der das Ergebnis der nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführten Beteiligung der  Öffentlichkeit beinhaltet;  ist im Ratsinformationssystem abrufbar.

 

Ferner können die Entwürfe der Planzeichnung, der Begründung Teil A, der Begründung Teil B -Umweltbericht-, der artenschutzrechtliche Fachbeitrag und die Potenzialstudie im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

 

Ferner wird darauf verwiesen, dass in der Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt ein Ordner mit allen Unterlagen zu diesem Planverfahren in einfacher Ausfertigung vorgehalten wird, die bei Bedarf von den Stadtverordneten eingesehen werden können.

In diesem Ordner sind enthalten:

-            Alle abwägungserheblichen Stellungnahmen

-            Abwägungstabellen zu sämtlichen abwägungserheblichen Stellungnahmen

-            Planzeichnung

-            Begründung Teil A

-            Begründung Teil B -Umweltbericht-

-            Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

-            Potenzialstudie

 

Abschließend erfolgt der Hinweis, dass in der Sitzung auch Vertreter des Planungsbüros zur Beantwortung von Fragen anwesend sind.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

-------------------------------

Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto