Betreff
Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif
Vorlage
FB1/099/2010
Aktenzeichen
10 46 00
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Auf Vorschlag der Verwaltung wird der beigefügte Entwurf der Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wassenberg nebst Gebührentarif als Satzung beschlossen. 


Sachverhalt:

 

Die aktuelle Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wassenberg nebst Gebührentarif vom 20.12.2001 gilt seit dem 01.01.2002.

 

Aufgrund der im Laufe der Jahre gestiegenen Personal- und Sachkosten ist eine Anpassung dringend erforderlich. Der vorliegende Entwurf ist in Anlehnung an die aktuelle Verwaltungsgebührenmustersatzung des Städte- und Gemeindebundes nebst Gebührentarif aus dem Jahre 2007 erstellt worden.   

 

Generell werden Verwaltungsgebühren auf der Grundlage des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes (AVerwGebO NRW) festgelegt, soweit diese nicht spezialgesetzlich geregelt sind.

 

Gleichfalls gilt dies nicht für Kosten der Gemeinde in Angelegenheiten ihrer Selbstverwaltung. Für diese Aufgaben können die Gemeinden   eigene Gebührensätze nach Maßgabe der Regelungen in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung durch Satzung erlassen. Für die Bemessung der Höhe der Verwaltungsgebühren sind die Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) zu beachten. Danach soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Ausgaben für den betreffenden Verwaltungszweig nicht übersteigen (§ 5 Abs. 4). Unter Berücksichtigung, dass die Gebühr die Leistung der Verwaltung abdecken soll, ergibt sich als Gegenpol, dass die Gebühr die Ausgaben des für die Erledigung der gebührenpflichtigen Tätigkeit eingesetzten Verwaltungsapparates decken soll. Die Gebühr stellt somit das Äquivalent für die notwendigen Verwaltungsausgaben dar (Äquivalenzprinzip).

 

Die Neufassung ist als Anlage A beigefügt. Die Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung sind in der Anlage B gegenübergestellt. Änderungen wurden dabei kursiv geschrieben und gleichzeitig „fett“ markiert. 

 

Im Gebührentarif sind zur besseren Vergleichbarkeit die bisherigen Gebührensätze in Klammern aufgeführt.

 

Erläuterungen zu den Änderungen im Gebührentarif:

-          Bei der Tarif-Nr. 3 wurde in Anlehnung an die Mustergebührensatzung die festgelegte halbe Gebühr für den sozialen Wohnungsbau gestrichen;

-          die Tarif-Nr. 5 a) ist aufgrund der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte entbehrlich, da ab 2011 keine Lohnsteuerkarten mehr ausgestellt werden;

-          unter Tarif-Nr. 8 wurden die Positionen a) und b) unter a) zusammengefasst (begriffliche Identität) und eine neue Nr. 8.d) eingeführt;

-          die neue Tarif-Nr. 15 der Mustergebührensatzung, die auf eine Änderung in der Zuständigkeit für die Prüfung der Befreiungstatbestände für die Rundfunkgebührenpflicht von der Kommune zur GEZ begründet ist, wurde nicht übernommen. Da es sich bei den Antragstellern überwiegend um sozial schwache Personen handelt (Empfänger von SGB II-Leistungen oder Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII) bzw. Schwerbehinderte, blinde und taube Personen, wird aus sozialen Gründen auf eine Gebührenerhebung verzichtet.  

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

-------------------------------

Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

-          Entwurf der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif (Anlage A)

-          Vergleich der Alt- und Neufassung (Anlage B)