Beschlussvorschlag:
Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst – Neu“ ist die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Sachverhalt:
Der Rat hat am 24.09.2009 beschlossen, den Bereich des Gewerbegebietes Forst
(B-Plan Nr. 17) zu überplanen und den Bebauungsplan Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst“ aufzustellen. Zur Sicherung der Planung wurde des Weiteren eine Veränderungssperre beschlossen. Zwischenzeitlich wurde die vorgezogene Bürger- und Behördenbeteiligung durchgeführt.
In beiden Verfahren wurden keine Anregungen vorgebracht, so dass nunmehr die weiteren erforderlichen Verfahrensschritte nach BauG durchgeführt werden können.
Ein Übersichtsplan des Bebauungsplangebietes ist als Anlage beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |