Betreff
Bebauungsplan Nr. 48 "Am Stadtrain", 1. Änderung; hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
FB4/095/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.                  Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Am Stadtrain“ wird als Satzung beschlossen.

2.                  Dem Entwurf des Erschließungsvertrages zum Bebauungsplan Nr. 48 „Am Stadtrain“ wird zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss hat am 10.06.2010 (TOP 6) die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 48 „Am Stadtrain“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Abst. 2 BauGB beschlossen. Die Grundstücke im Bebauungsplan wurden zwischenzeitlich veräußert und vom neuen Grundstücks-eigentümer wurde der in der Sitzung am 10.06.2010 vorgestellte Entwurf des Bebauungsplanes modifiziert.

Die Modifizierung sieht u.a. den Wegfall der Grünfläche (Spielplatz) und der privaten Flächen für Stellplätze an der Straße Alter Kirchturm vor, sowie die Änderung der zulässigen Vollgeschosse. Die Fußwegeverbindung der Straßen Alter Kirchpfad / Am Stadtrain ist in abgewandelter Form weiterhin Bestandteil der Planung.

 

Mit dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Am Stadtrain“ wurde die Behördenbeteiligung und die öffentliche Auslegung durchgeführt. Da diese Fristen die Zustellungsfrist für den Planungs- und Umweltausschuss überschreiten, werden evtl. danach eingehende Anregungen für die Ratssitzung am 16.12.2010 nachgereicht.

 

Bisher sind keine Anregungen vorgebracht worden.

 

Des Weiteren wurde ein Erschließungsvertrag gefertigt, der die Errichtung der im Bebauungsplan festgesetzten Erschließungsanlagen und die Übertragung von Grundstücksflächen regelt. Der Entwurf des Erschließungsvertrages ist als Anlage 1, ein Lageplan und eine Verkleinerung des Bebauungsplanentwurfes sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt.


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto