Beschlussvorschlag:
Aufgrund der erforderlichen Festsetzung zur Sicherung von Leitungsrechten
sowie der Änderung im Baufenster sind die Grundzüge der Planung betroffen, und
somit ist für das Bebauungsplanverfahren Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in der
Ortschaft Birgelen sowie der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes die erneute
öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Sachverhalt:
Im Bebauungsplanverfahren Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in der Ortschaft Birgelen und der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes fand die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 04. Oktober bis zum 04. November 2016 statt.
Nach Abschluss dieser Frist wurde nun im Rahmen der Ausbauplanung festgestellt, dass eine kanalmäßige Erschließung der nördlichen Erschließungsstraße in die Roermonder Straße unverhältnismäßig wäre. Somit erfolgt die künftige kanalmäßige Erschließung der nördlichen Erschließungsstraße an die Pfarrer-Zurmahr-Straße; gesichert durch entsprechende Leitungsrechte.
Im Zuge dieser von der Bebauung freizuhaltenden Leitungstrasse ist eine Änderung im Baufenster erforderlich.
Da dadurch die Grundzüge der Planung betroffen sind, ist gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) eine erneute Offenlage durchzuführen.
Auf den beigefügten überarbeiteten Bebauungsplanentwurf Nr. 80 B „Roermonder Straße“ (Anlage 1) wird verwiesen.
Die ebenfalls angepasste Begründung Teil A kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |