Betreff
Bebauungsplan Nr. 80 B "Roermonder Straße" in der Ortschaft Birgelen und 53. Änderung des Flächennutzungsplanes; hier: Beschluss zur Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
BV/FB6/097/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Aufgrund der erforderlichen Festsetzung zur Sicherung von Leitungsrechten sowie der Änderung im Baufenster sind die Grundzüge der Planung betroffen, und somit ist für das Bebauungsplanverfahren Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in der Ortschaft Birgelen sowie der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.


Sachverhalt:

Im Bebauungsplanverfahren Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in der Ortschaft Birgelen und der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes fand die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 04. Oktober bis zum 04. November 2016 statt.

 

Nach Abschluss dieser Frist wurde nun im Rahmen der Ausbauplanung festgestellt, dass eine kanalmäßige Erschließung der nördlichen Erschließungsstraße in die Roermonder Straße unverhältnismäßig wäre. Somit erfolgt die künftige kanalmäßige Erschließung der nördlichen Erschließungsstraße an die Pfarrer-Zurmahr-Straße; gesichert durch entsprechende Leitungsrechte.

 

Im Zuge dieser von der Bebauung freizuhaltenden Leitungstrasse ist eine Änderung im Baufenster erforderlich.

 

Da dadurch die Grundzüge der Planung betroffen sind, ist gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) eine erneute Offenlage durchzuführen.

 

Auf den beigefügten überarbeiteten Bebauungsplanentwurf Nr. 80 B „Roermonder Straße“ (Anlage 1) wird verwiesen.

 

Die ebenfalls angepasste Begründung Teil A kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto