hier: Bestätigungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat bestätigt, dass der Eigenanteil der Stadt in Höhe von 965.650,00 € zu den zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 2.759.000,00 € auch im künftigen Finanzplanungszeitraum ab 2017 bereit gestellt bleibt (Bestätigungsbeschluss).
Sachverhalt:
Nach der umfassenden Abstimmung mit dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Bezirksregierung Köln am 21.10.2016 ist zwischenzeitlich auch im Hinblick auf den anstehenden Rückbau der Graf-Gerhard-Straße der Antrag auf Gewährung von Städtebaufördermitteln für den noch offenen IV. Bauabschnitt (Graf-Gerhard-Straße) angepasst worden.
Obwohl die v.g. Maßnahme bereits Bestandteil der mittelfristigen Finanzplanung war und ist, bedarf es aus Gründen des gemeindlichen Haushaltsrechtes eines Bestätigungsbeschlusses, dass auch im künftigen Finanzplanungszeitraum der Eigenanteil der Stadt (35 % der derzeit ermittelten zuwendungsfähigen Ausgaben von 2.759.000,00 € = 965.650,00 €) bereit gestellt ist.
Finanzielle
Auswirkungen
ja nein (lediglich
Bestätigungsbeschluss)
-------------------------------
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto |