Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Abfallentsorgung (Anlage 1) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die im Entwurf vorgelegte 5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung (Anlage 2) zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2011 in Kraft zu setzen.
Sachverhalt:
Der kalkulierte Aufwand für die Abfallentsorgung geht leicht zurück, was insbesondere auf geringere Deponiegebühren zurückzuführen ist. Der Aufwand für die Abfuhr des Sperrmüll erhöht sich gegenüber dem Vorjahr, wobei die Steigerung moderat ausfällt, da das Angebot „Sperrmüll auf Karte“ zur unkomplizierten Anlieferung kleinerer Sperrmüllmengen bei der Deponie Rothenbach sehr gut angenommen wurde. Insgesamt ist das Sperrmüllaufkommen in den letzten Jahren deutlich gestiegen.
Bei den Erlösen wird mit einer Steigerung aus dem Verkauf des Altpapieres gerechnet.
Insgesamt führt die Kalkulation zu einer leichten Gebührensenkung.