Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegenden Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung (Anlage 1) und zum Winterdienst (Anlage 2) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die im Entwurf vorgelegte 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung (Anlage 3) zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2011 in Kraft zu setzen.
Sachverhalt:
Auf die beiliegenden Gebührenkalkulationen wird verwiesen.
a) Straßenreinigung
Die Unternehmerentschädigung bleibt im kommenden Jahr konstant, so dass mit einer Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage die Gebühr für die Straßenreinigung konstant mit 0,85 €/m festgesetzt werden kann.
b) Winterdienst
Bereits im Jahr 2009 schloss die Gebührenabrechnung Winterdienst mit einem Defizit von rd. 19.000 € ab. Ein Teil des Defizits wurde durch die Gebührenausgleichsrücklage „Winterdienst“ bereits ausgeglichen. Es verblieb letztlich ein Fehlbetrag von 5.871,24 €. Für das Jahr 2010 muss mit einem ähnlich hohen Fehlbetrag gerechnet werden, wobei zudem die kalkulierte Rücklagenentnahme nicht erfolgen kann, da diese mit der Abrechnung 2009 aufgezehrt wurde. Das Defizit im Gebührenhaushalt „Winterdienst“ wird Ende 2010 voraussichtlich 25.800,00 € betragen. Dieser erhebliche Fehlbetrag wird gleichmäßig auf die Jahre 2011 bis 2013 aufgeteilt und entsprechend § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NW veranschlagt.
Darüber hinaus wurde bei der Kalkulation ein höherer Aufwand für den Winterdienst angenommen.
Die
Kostensteigerung ist am Beispiel der auf den beiden umlagefähigen Strecken, auf
denen der Stadt der Winterdienst obliegt, nachvollziehbar. In den „milden
Wintern“ der Jahre 2003/2004 bis einschl. 2007/2008 fielen durchschnittlich
lediglich rd. 280 Betriebsstunden und in den vergangenen „kalten Wintern“ 2008/2009
insgesamt 748,75 Betriebsstunden und 2009/2010 insgesamt 1.292,75
Betriebsstunden zzgl. einer benötigten deutlich höheren Streugutmenge an. Zudem
war Streugut aufgrund der hohen Nachfrage zeitweise nur zu deutlich höheren Preisen
zu erwerben.
Eine Erhöhung des Gebührensatzes für den Winterdienst von bisher 0,62 €/m auf neu 1,85 €/m ist daher unumgänglich.