Betreff
Zuleitung des vorläufigen Gesamtabschlusses der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2015
Vorlage
MV/FB5/017/2016
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der vorläufige Gesamtabschluss der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2015 wird gemäß § 116 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW hiermit dem Rat der Stadt zugeleitet.

 

Im Gesamtabschluss werden alle Jahresabschlüsse der verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlicher wie auch in privatrechtlicher Form im Wege der Konsolidierung in den “Gesamtkonzern“ der Stadt Wassenberg einbezogen.

 

Im Rahmen der Vollkonsolidierung betrifft dies folgende Bereiche:

·        Stadt Wassenberg (Kernverwaltung)

·        Stadtbetrieb Wassenberg AöR

·        Entwicklungsgesellschaft Stadt Wassenberg (ESW) GmbH

Andere Beteiligungen werden nicht konsolidiert sondern im Gesamtabschluss wie im Einzelabschluss der Kernverwaltung als Finanzanlagen dargestellt.

 

 

Das vorläufige Gesamtjahresergebnis 2015 der Stadt Wassenberg schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. 147.000 €.

 

 

Der Jahresüberschuss im konsolidierten Gesamtabschlusses in Höhe von 147.000 € ist um rd. 206.000 € niedriger als im Einzelabschluss der Kernverwaltung (rd. 353.000 €).

Das niedrigere Gesamtjahresergebnis resultiert trotz einiger positiver Konsolidierungseffekte aus der Addition der negativen Jahresergebnisse des Stadtbetriebes Wassenberg und der ESW GmbH. Trotzdem verbleibt auch im Gesamtabschluss ein Jahresüberschuss, was nochmals die positive Ergebnisentwicklung der Stadt Wassenberg unterstreicht.

 

Die Zuleitung des vorläufigen Gesamtabschlusses besteht aus der Gesamtergebnisrechnung 2015 und der Gesamtbilanz zum 31.12.2015 sowie aus einer Übersicht der vorgenommen Konsolidierungen.

 

Der Entwurf des Gesamtschlusses ist dem vom Rechnungsprüfungsausschuss beauftragten Wirtschaftsprüfer bereits zugeleitet worden.

 

Der geprüfte Gesamtabschluss mit seinen weiteren erläuternden Anlagen Gesamtanhang, Gesamtlagebericht und Beteiligungsbericht soll im November 2016 vom Rechnungsprüfungsausschuss beraten werden, so dass die Bestätigung des Gesamtabschlusses 2015 durch den Rat der Stadt Wassenberg gemäß § 116 Abs. 1 GO fristgerecht in seiner Sitzung am 15.12.2016 erfolgen kann.