Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Kalkulation der Abfallgebühren 2017
Vorlage
BV/FB5/064/2016
Aktenzeichen
70 20 00
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, diese zu beschließen.


Sachverhalt:

 

Die Gebührenabrechnung ‚Abfallwirtschaft‘ 2015 endete im Ergebnis mit einer Zuführung an die Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 89.833,74 €. Der Bestand des Sonderpostens für den Gebührenausgleich Abfall stieg damit auf insgesamt 175.641,81 €. Für das Jahr 2016 wurden bereits 60.000,00 € als Entnahme aus dem Sonderposten vorgesehen; nach derzeitiger Einschätzung der Entwicklung der Einnahmen und Aufwendungen wird dieser Betrag -wenn überhaupt- nur in geringem Umfang in Anspruch genommen werden. Damit der Sonderposten zeitnah zugunsten der Gebührenpflichtgen aufgelöst wird, ist für das Jahr 2017 eine Entnahme von 136.000,00 € vorgesehen. Mit dieser Entnahme können die Abfallgebühren bei steigenden Kosten konstant auf den niedrigen Sätzen des Jahres 2016 gehalten werden.

 

Die Jahresgebühr 2017 beträgt unverändert

 

bei wöchentlicher Entsorgung

für ein 35 l-Gefäß

134,00 €

für ein 50 l-Gefäß

176,00 €

bei zweiwöchentlicher Entsorgung

für ein 35 l-Gefäß

67,00 €

für ein 50 l-Gefäß

88,00 €

für ein 1.100 l-Gefäß

1.937,00 €