Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, diese zu beschließen.
Sachverhalt:
Die Gebührenabrechnung ‚Abfallwirtschaft‘ 2015 endete im Ergebnis mit einer Zuführung an die Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 89.833,74 €. Der Bestand des Sonderpostens für den Gebührenausgleich Abfall stieg damit auf insgesamt 175.641,81 €. Für das Jahr 2016 wurden bereits 60.000,00 € als Entnahme aus dem Sonderposten vorgesehen; nach derzeitiger Einschätzung der Entwicklung der Einnahmen und Aufwendungen wird dieser Betrag -wenn überhaupt- nur in geringem Umfang in Anspruch genommen werden. Damit der Sonderposten zeitnah zugunsten der Gebührenpflichtgen aufgelöst wird, ist für das Jahr 2017 eine Entnahme von 136.000,00 € vorgesehen. Mit dieser Entnahme können die Abfallgebühren bei steigenden Kosten konstant auf den niedrigen Sätzen des Jahres 2016 gehalten werden.
Die Jahresgebühr 2017 beträgt unverändert
bei wöchentlicher Entsorgung |
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für ein 35 l-Gefäß |
134,00 € |
für ein 50 l-Gefäß |
176,00 € |
bei zweiwöchentlicher Entsorgung |
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für ein 35 l-Gefäß |
67,00 € |
für ein 50 l-Gefäß |
88,00 € |
für ein 1.100 l-Gefäß |
1.937,00 € |