Beschlussvorschlag:
Die „Heckenstraße“
in Effeld im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 78 „Heckenstraße“ wird wie folgt ausgebaut:
Niveaugleicher Ausbau in Pflasterbauweise einschließlich Straßenentwässerung und LED-Straßenbeleuchtung sowie 1-2 Pflanzbeete sofern im Zuge des Ausbaus vor Ort mit den Grundstückseigentümern Einvernehmen erzielt werden kann (daher im Bauprogramm lediglich als Option enthalten). Die Einfassung der Pflasterfläche erfolgt durch einen Flachbordstein, so dass die Grundstücke an jeder Stelle anfahrbar sind.
Sachverhalt:
Die
„Heckenstraße“ im Bebauungsplangebiet Nr. 78 „Heckenstraße“ soll ausgebaut
werden.
Da
es sich um eine relativ kleine Stichstraße mit Wendehammer handelt, kommt nur
ein niveaugleicher Ausbau in Pflasterbauweise einschließlich
Straßenentwässerung und LED-Straßenbeleuchtung sowie 1-2 Pflanzbeete sofern im
Zuge des Ausbaus vor Ort mit den Grundstückseigentümern Einvernehmen erzielt
werden kann (daher im Bauprogramm lediglich als Option enthalten) in Frage.
Die
Kosten des Endausbaus wurden von den Grundstückseigentümern bereits abgelöst
bzw. Vorausleistungen in der erforderlichen Höhe erhoben.
Eine
Bürgerinformationsveranstaltung ist somit entbehrlich. Die betroffenen
Grundstückseigentümer wurden bereits in der 30. Kalenderwoche schriftlich über
den Ausbau der Straße informiert.
Die
dem Schreiben an die Grundstückseigentümer beigefügten Anlagen 1 - 3 liegen
auch dieser Beschlussvorlage bei.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) 180.000,00 € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) 18.000,00 € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) 162.000,00 € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto 91210118 /
785200 |