Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 85 "An der Haag" in der Ortschaft Wassenberg; hier: a) Ergebnis der durchgeführten Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
BV/FB6/020/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)        Ergebnis der durchgeführten Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Es liegen keine Anregungen und Bedenken vor.

 

b)        Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 85 „An der Haag“ in der Ortschaft Wassenberg wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

 


Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss im Rat der Stadt Wassenberg hatte in seiner Sitzung am 24. Februar 2016 unter dem Tagesordnungspunkt 5. den Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.

 

Im Rahmen der noch bis zum 15. April 2016 andauernden öffentlichen Auslegung wurden bisher weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht.

 

Die Stellungnahme des Kreises Heinsberg vom 11.04.2016 (Anlage 1) beinhaltet lediglich, dass die konkrete Ausbauplanung der Verkehrsflächen, insbesondere die bauliche Gestaltung der Anbindung an das vorhandene Straßennetz, rechtzeitig mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg abzustimmen ist; dies findet bereits Berücksichtigung in der Begründung im Unterpunkt 6.1 letzter Absatz auf Seite 9.

 

Nachfolgende Anlagen sind ferner beigefügt:

Anlage 2:         Übersichtsplan des Plangebietes,

Anlage 3:         Entwurf des Rechtsplanes,

Anlage 4:         Entwurf der Begründung,

Anlage 5:         Entwurf der planungsrechtlichen Festsetzungen.


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto