Beschlussvorschlag:
a) Ergebnis der durchgeführten Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Es liegen keine Anregungen und Bedenken
vor.
b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Die 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 80 A „Roermonder Straße“ in der
Ortschaft Wassenberg wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung
beschlossen.
Sachverhalt:
Der Planungs- und Umweltausschuss im Rat der Stadt Wassenberg hatte in seiner Sitzung am 24. Februar 2016 unter dem Tagesordnungspunkt 4. den Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Im Rahmen der noch bis zum 15. April 2016 andauernden öffentlichen Auslegung wurden bisher weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht.
Das 1. Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 80 A zielt darauf ab, bezüglich Sollgeländehöhe eine ergänzende textliche Festsetzung aufzunehmen.
Der beigefügte Übersichtsplan (Anlage 1) grenzt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
80 A „Roermonder Straße“, 1. Änderung, ab.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |