Beschlussvorschlag:
a) Dem vorgestellten Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in der
Ortschaft Birgelen und der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.
b) Mit dem Planentwurf erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
c) Mit dem Planentwurf erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Sachverhalt:
Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 09. September 2015 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in der Ortschaft Birgelen aufzustellen und den Flächennutzungsplan parallel in einem 53. Änderungsverfahren zu ändern.
Auf den beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) sowie auf den Entwurf des Bebauungsplanes (Anlage 2) wird verwiesen.
Allgemeines Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung.
In der Ausschusssitzung erfolgt die ausführliche Vorstellung des Planentwurfes.
Auf der Grundlage dieses Planentwurfes ist dann vorgesehen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |