Sachverhalt:
Der vorläufige Jahresabschluss der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2015 wird gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW hiermit dem Rat der Stadt zugeleitet.
Das vorläufige Jahresergebnis 2015 der Stadt Wassenberg schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. 502.000 €.
Gegenüber dem in der Haushaltsplanung 2015
vorgesehenen Fehlbetrag in Höhe von rd. 0,639 Mio.
€ bedeutet dies eine erhebliche Ergebnisverbesserung
um rd. 1,141 Mio. €.
Neben der vorläufigen Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Schlussbilanz ist dem vorläufigen Jahresabschluss der Quartalsbericht im Rahmen des Finanzcontrollings zum 31.12.2015 beigefügt, in dem die Entwicklung des Jahresergebnisses 2015 ausführlich erläutert wird.
Im Wesentlichen ist jedoch eine Fortführung der bereits aus den vorigen Quartalsberichten
bekannten Entwicklungen erfolgt.
Hervorzuheben sind hier die gestiegenen Erträge insbesondere aus der
Gewerbesteuer, aber auch weitere Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken des
Umlaufvermögens.
Hierdurch können auch Mehraufwendungen insbesondere im Asylbereich aber z. B. auch bei den Versorgungsaufwendungen ausgeglichen werden.
Zeitgleich mit der Zuleitung an den Rat der Stadt wird der vorläufige
Jahresabschluss dem vom Rechnungsprüfungsausschuss beauftragten Wirtschaftsprüfer
zur örtlichen Prüfung vorgelegt.