Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30

Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

I.

 

Mit Schreiben vom 14.12.2022 beantragen die Fraktionen von WfW und der FDP die Anordnung einer zeitlichen Befristung für Parkende auf dem Parkplatz Burgstraße Ecke Roermonder Straße. Zur Begründung wird ausgeführt, dass das derzeit unbefristet mögliche Parken zu einer ständigen Belegung durch Dauerparker führe. Dauerparker könnten jedoch den fußläufig über eine Treppenanlage nur wenige Meter entfernt liegenden Parkplatz an der Auffahrt zur Burg nutzen. Dies sei angesichts der räumlichen Nähe sowohl Anwohnern als auch in der Innenstadt Beschäftigten zumutbar.

Wegen der weiteren Ausführungen wird auf den in der Anlage beigefügten gemeinsamen Antrag der Fraktionen von WfW und der FDP Bezug genommen.

 

II.

 

Es ist zutreffend, dass der Parkplatz im Kreuzungsbereich Burgstraße/Roermonder Straße ganztägig stark frequentiert wird und nach den Feststellungen des Ordnungsdienstes überwiegend von im Innenstadtbereich beschäftigten Personen oder Anliegern als Dauerparkmöglichkeit genutzt wird.

Unstreitig befinden sich auch oberhalb dieses Parkplatzes in unmittelbarer räumlicher Nähe auf drei großzügig dimensionierten Flächen an der Zufahrt zur Burg an Werktagen kaum genutzte Parkplätze in großer Anzahl, die ein unbefristetes Parken zulassen.

Die in räumlicher Nähe liegenden Parkflächen am Synagogenplatz sowie der Roermonder Straße und Graf-Gerhard-Straße sehen ein lediglich befristetes Parken von zwei Stunden bereits vor.

Das Kreisstraßenverkehrsamt hätte nach Rücksprache keine Einwände gegen die mit dem Antrag begehrte Anordnung einer Höchstparkdauer von zwei Stunden.

Der Rat mag sich erklären, ob die Anordnung einer Höchstparkdauer von zwei Stunden auf dem Parkplatz Burgstraße/Roermonder Straße veranlasst werden soll.

 

 

Stadtverordneter Lang gibt an, dass er den Antrag der WFW- u. FDP-Fraktion als sinnvoll erachtet; allerdings wäre sein Vorschlag, dass die dort befindlichen Behindertenparkplätze von der Regelung des befristeten Parkens ausgenommen und diese weiterhin unbefristet genutzt werden können. Hiermit erklären sich die antragstellenden Fraktionen auf Nachfrage von Bürgermeister Maurer einverstanden.

Stadtverordneter Eilert merkt an, dass der Ladevorgang der dort installierten Elektroladestation länger als zwei Stunden dauern würde. Bürgermeister Maurer erklärt, dass er sich dies anschauen und klären wird.

 

Bürgermeister Maurer lässt über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

 

Die Anordnung einer Höchstparkdauer von zwei Stunden auf dem Parkplatz Burgstraße/Roermonder Straße, mit Ausnahme der Behindertenparkplätze, soll von der Verwaltung veranlasst werden.

 

 

Beschluss: (einstimmig)

 

Die Anordnung einer Höchstparkdauer von zwei Stunden auf dem Parkplatz Burgstraße/Roermonder Straße, mit Ausnahme der Behindertenparkplätze, wird von der Verwaltung veranlasst.