Sitzung: 09.02.2023 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30
Vorlage: BV/FB6/001/2023
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Der Landesgesetzgeber hat den Kommunen
im Wege der Novellierung der Landesbauordnung in § 89 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 48
BauO NRW die Möglichkeit eröffnet, durch Satzung örtliche Bauvorschriften zu
erlassen über die Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze und
Fahrradabstellplätze sowie die Ablösung der Herstellungspflicht und die Höhe
der Ablösungsbeträge.
Des Weiteren wurde zwischenzeitlich die
Verordnung über notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder
(StellplatzVO NRW) erlassen.
Der Entwurf der Stellplatzsatzung
orientiert sich dabei im Wesentlichen an die Mustersatzung des Zukunftsnetz
Mobilität NRW, die in Zusammenarbeit mit dem Städtetag NRW, dem Städte- und
Gemeindebund NRW, dem Landkreistag und der AGFS NRW (Arbeitsgemeinschaft
fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V.)
erarbeitet wurde. Darin werden für verschiedene Nutzungsarten Richtzahlen aufgestellt
und weitergehende Regelungen getroffen. Insbesondere in den Bereichen des
sozialen Wohnungsbaus und der Elektromobilität werden Regelungen geschaffen,
die es ermöglichen, rechtssichere und ausgewogene Stellplatzzahlen für
Kraftfahrzeuge und Fahrräder im Rahmen von Baugenehmigungs- und
Freistellungsverfahren fordern zu können.
Die Satzung gliedert sich in den
eigentlichen Satzungstext und die Anlagen 1 mit den Richtzahlen, die Anlage 2
mit der Abgrenzung der Gebietszone I sowie der Anlage 3 mit Hinweisen zur
Berechnung von Wohn- und Nutzflächen sowie zu Nutzungsänderungen.
Da die Stellplatzsatzung auch die
Stellplatzablöse beinhaltet, kann die Satzung der
Stadt Wassenberg über die Festlegung der Gemeindegebietsteile und der Höhe des
Geldbetrages zur Ablösung der Stellplatzpflicht (Stellplatzablösesatzung) vom
22.05.2015 außer Kraft treten.
Beschluss: (einstimmig)
Die Satzung über die
notwendigen Stellplätze und Fahrradabstellplätze (Stellplatzsatzung) wird
beschlossen.
Zugleich
tritt die Satzung der Stadt Wassenberg über die Festlegung der
Gemeindegebietsteile und der Höhe des Geldbetrages zur Ablösung der Stellplatzpflicht
(Stellplatzablösesatzung) vom 22.05.2015 außer Kraft.