Der Rat nimmt die Vorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Im Rahmen des Berichtswesens wird nunmehr der erste Quartalsbericht für das Haushalts­jahr 2022 zum Stichtag 31.03.2022 vorgelegt.

Dieser Bericht dient gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte in Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierunggesetz – NKF-CIG) gleichzeitig als Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Wassenberg einschließlich der Auswirkungen der Pandemie auf den städtischen Haushalt.

 

Der Quartalsbericht soll zu diesem frühen Zeitpunkt im Jahr eine erste Einschätzung über die voraussichtliche Gesamtentwicklung des Haushaltsjahres 2022 geben.

 

Die Haushaltsplanung des Jahres 2021 weist einen geplanten Jahresüberschuss in Höhe von 0,482 Mio. € aus. Gemäß der bisherigen lfd. Entwicklung im Jahr 2022 erscheint trotz aller außerordentlichen Belastungen wieder eine deutliche Ergebnisverbesserung um rd. 2,402 Mio. € möglich. Das Haushaltsjahr 2022 würde somit einen Jahres­überschuss in Höhe von rd. 2,884 Mio. € ausweisen.

Enthalten sind hierbei außerordentliche Erträge in von rd. 2,165 Mio. €, die zum Ausgleich der Belastungen der COVID-19-Pandemie angesetzt werden. Ohne diese im NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz NRW vorgesehene rein rechnerische Maßnahme würde das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit voraussichtlich nur rd. 0,719 Mio. € betragen.

 

Die wesentlichen Gründe für diese Ergebnisverbesserung liegen zunächst in einer verbesserten Ertrags­situation. Insbesondere bei den Erträgen aus der Gewerbesteuer sowie beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ergeben sich deutliche Verbesserungen im Vergleich zur Haushalts­planung. Gerade diese Positionen sind in ihrer Entwicklung aber auch durch die aktuellen Krisenlagen weiterhin risikobehaftet.

Zudem erfolgen auch wieder höhere Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken des Umlaufvermögens, jedoch in weit geringerem Umfang als im Vorjahr. Als Einmaleffekt erfolgen zudem Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen.

Weiter wird das voraussichtliche Jahresergebnis durch die Reduzierung von Aufwendungen verbessert. Hierbei sind insbesondere Reduzierungen bei den Personalaufwendungen, zu nennen. Mehrbelastungen durch aktuelle Preissteigerungen sind insbesondere bei den Energie­aufwendungen zu nennen, sowie außerhalb des lfd. Ergebnisses bei der Entwicklung der Investitionen; jedoch haben diese bislang nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Haushaltslage geführt.

 

Die weitere Ergebnisentwicklung und die Entwicklung der wichtigsten Investitions­maßnahmen des laufenden Jahres werden im Bericht ausführlich erläutert.

 

Zusätzlich geht der Bericht auch auf die weiteren finanziellen Auswirkungen des Hochwasser­ereignisses im Jahr 2021 ein, sowie gibt eine erste Einschätzung zu den finanziellen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die Stadt Wassenberg.

 

Auf Nachfrage der Stadtverordneten Stieding in Bezug auf die Raumnutzungsgebühren im Übergangswohnheim (Seite 16 des Quartalsberichtes zum 31.03.2022), wird dieser Niederschrift eine Beispielberechnung der Unterbringungskosten für eine 3-köpfige Familie im Übergangswohnheim für die Erstattung durch das Jobcenter beigefügt (Anlage 16).

 

Nachrichtlich:

Im Nachgang zur Ratssitzung wurden weitere Fragen der Frau Stieding durch die zuständige Mitarbeiterin des Fachbereiches 3 – Ordnung und Soziales in einem persönlichen Gespräch beantwortet.