Sitzung: 09.06.2022 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/012/2022
Der Rat nimmt die
Vorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Im Rahmen des Berichtswesens wird
nunmehr der erste Quartalsbericht für das Haushaltsjahr 2022 zum Stichtag
31.03.2022 vorgelegt.
Dieser Bericht dient gemäß § 2
Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden
Belastungen der kommunalen Haushalte in Nordrhein-Westfalen
(NKF-COVID-19-Isolierunggesetz – NKF-CIG) gleichzeitig als Bericht über die
finanzielle Lage der Stadt Wassenberg einschließlich der Auswirkungen der
Pandemie auf den städtischen Haushalt.
Der
Quartalsbericht soll zu diesem frühen Zeitpunkt im Jahr eine erste Einschätzung
über die voraussichtliche Gesamtentwicklung des Haushaltsjahres 2022 geben.
Die Haushaltsplanung des Jahres 2021 weist einen geplanten
Jahresüberschuss in Höhe von 0,482 Mio. € aus. Gemäß der bisherigen lfd.
Entwicklung im Jahr 2022 erscheint trotz aller außerordentlichen Belastungen
wieder eine deutliche Ergebnisverbesserung um rd. 2,402 Mio. € möglich. Das
Haushaltsjahr 2022 würde somit einen Jahresüberschuss in Höhe von rd. 2,884
Mio. € ausweisen.
Enthalten sind hierbei
außerordentliche Erträge in von rd. 2,165 Mio. €, die zum Ausgleich der
Belastungen der COVID-19-Pandemie angesetzt werden. Ohne diese im
NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz NRW vorgesehene rein rechnerische Maßnahme würde
das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit voraussichtlich nur rd. 0,719
Mio. € betragen.
Die wesentlichen Gründe für
diese Ergebnisverbesserung liegen zunächst in einer verbesserten Ertragssituation.
Insbesondere bei den Erträgen aus der Gewerbesteuer sowie beim Gemeindeanteil
an der Einkommensteuer ergeben sich deutliche Verbesserungen im Vergleich zur
Haushaltsplanung. Gerade diese Positionen sind in ihrer Entwicklung aber auch
durch die aktuellen Krisenlagen weiterhin risikobehaftet.
Zudem erfolgen auch wieder
höhere Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken des Umlaufvermögens, jedoch
in weit geringerem Umfang als im Vorjahr. Als Einmaleffekt erfolgen zudem
Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen.
Weiter wird das
voraussichtliche Jahresergebnis durch die Reduzierung von Aufwendungen
verbessert. Hierbei sind insbesondere Reduzierungen bei den
Personalaufwendungen, zu nennen. Mehrbelastungen durch aktuelle
Preissteigerungen sind insbesondere bei den Energieaufwendungen zu nennen,
sowie außerhalb des lfd. Ergebnisses bei der Entwicklung der Investitionen;
jedoch haben diese bislang nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der
Haushaltslage geführt.
Die weitere Ergebnisentwicklung und die
Entwicklung der wichtigsten Investitionsmaßnahmen des laufenden Jahres werden
im Bericht ausführlich erläutert.
Zusätzlich geht der Bericht auch auf die weiteren finanziellen Auswirkungen des Hochwasserereignisses im Jahr 2021 ein, sowie gibt eine erste Einschätzung zu den finanziellen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die Stadt Wassenberg.
Auf Nachfrage der Stadtverordneten Stieding in Bezug auf die Raumnutzungsgebühren im Übergangswohnheim (Seite 16 des Quartalsberichtes zum 31.03.2022), wird dieser Niederschrift eine Beispielberechnung der Unterbringungskosten für eine 3-köpfige Familie im Übergangswohnheim für die Erstattung durch das Jobcenter beigefügt (Anlage 16).
Nachrichtlich:
Im Nachgang zur Ratssitzung wurden weitere Fragen der Frau Stieding durch die zuständige Mitarbeiterin des Fachbereiches 3 – Ordnung und Soziales in einem persönlichen Gespräch beantwortet.