Sitzung: 17.03.2022 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB5/002/2022/1
Sachverhalt:
Das Büro MWM
hat in den Sitzungen am 05.05.2021 und 20.01.2022 auf der Grundlage der
umfassenden Kenntnisse von den örtlichen Verkehrsverhältnissen und unter
Berücksichtigung der gemeinsam mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises und der
Kreispolizeibehörde erörterten Maßnahmen den Entwurf eines Verkehrskonzeptes
Innenstadt erstellt und darin auch die Stellungnahmen, die im Rahmen eines
Beteiligungsverfahrens in Form von Anregungen und Bedenken eingegangen sind, in
einer nach Themenbereichen gegliederten Anlage erfasst und dazu Stellung
genommen bzw. Erläuterungen abgefasst.
Zu den nach
der Sitzung vom 20.01.2022 von einzelnen Fraktionen noch nachgereichten
Stellungnahmen erfolgte vorab bereits eine kurze Bewertung (vgl. beiliegende
Anlage 1). Zum Teil werden im Zuge der Bearbeitung der Maßnahmenteile II bis IV zu einzelnen Punkten nochmals gesonderte
ausführliche Stellungnahmen erfolgen. Ergänzend wurde die nach
Themenbereichen gegliederte Übersicht zu den Stellungnahmen aus dem
durchgeführten Beteiligungsverfahren fortgeschrieben und die aktualisierte
Fassung dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 zur Kenntnis des Fachausschusses
beigefügt.
Ausgehend
von dem Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 20.01.2022
beinhaltet diese Beschlussvorlage nunmehr den Maßnahmenteil I des „Verkehrskonzeptes Innenstadt der Stadt
Wassenberg“.
Zu den im
Beschlussvorschlag aufgeführten Maßnahmen erfolgen nachstehend noch einige
Hinweise:
Zu Ziffer 1.1
Die
notwendigen Abstimmungen zur Einkürzung der vorhandenen Verkehrsinsel und
Änderung der Signalanlage wurden bereits geführt und nach den noch
einzuholenden Zustimmungen bzw. Anordnungen für die ca. einwöchige Bauzeit soll
die Maßnahme unverzüglich durchgeführt werden.
Zu Ziffer 1.2
Allen
denkbaren drei Varianten haben das Straßenverkehrsamt des Kreises und auch die
Kreispolizeibehörde bereits zugestimmt. Die Erreichbarkeit des Stadtkerns ist
in dem Übersichtsplan, Anlage 3, dargestellt und erkennbar, dass der Stadtkern
aus allen Richtungen über zahlreiche Fahrstrecken problemlos erreichbar ist.
Zu Ziffer 1.3
Der Auftrag
des Planungsbüros für den bereits vorgestellten Ausbau der Bahnhofstraße wird
um diese angrenzende Maßnahme erweitert.
Zu Ziffer 1.4
Der im Sinne
eines verbesserten Verkehrsabflusses vorgeschlagene Rückbau eines einzelnen
Stellplatzes ist zwar nur ein marginaler Eingriff in den vorgenommenen Ausbau
dieses Teilstücks der Graf-Gerhard-Str., widerspricht dem Grunde allerdings der
eigentlichen Zielsetzung, die Strecke der unteren Graf-Gerhard-Str. für
Durchgangsverkehre unattraktiv zu machen.
Zu Ziffer 1.5
Im
Beschlussvorschlag ist die Aufgabenstellung beschrieben und dieser
Maßnahmenpunkt kommt in den Fachausschuss nach Vorlage der Ergebnisse zurück.
Im Zuge dieser Aufgabenerledigung wird dann auch zu dem jüngst eingebrachten
drastischen Vorschlag, die Hauptverkehrsstraßen insgesamt als Fahrradstraßen
auszuweisen und umzubauen, Stellung genommen bzw. dargelegt, warum die
Fahrzeugverkehre auf den dafür ausgebauten Hauptverkehrsstraßen fließen müssen
und diese Verkehre nicht auf Straßen angrenzender Wohngebiete, die dafür nicht
ausgebaut sind, abgedrängt werden sollen.
Zu den Ziffern 2 und 3
Die
erforderlichen Abstimmungsgespräche mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises (zur
Festlegung der Fläche für die benötigte Querungshilfe und die Anordnung dieser
Maßnahme) und mit dem Landesbetrieb Wald und Holz (zu den vorgeschlagenen
Wegebaumaßnahmen) erfolgen zeitnah.
Zu den Ziffern 4 – 7 erfolgen mit dieser Beschlussvorlage
lediglich Berichte zum jeweiligen Sachstand bzw. der angedachten
Vorgehensweise. Die Details dieser Maßnahmen werden Gegenstand späterer
Beschlussvorlagen sein.
Alle Nachfragen aus der Mitte des Ausschusses werden
umfassend beantwortet.
Stadtverordneter Jans
beantragt den gesamten Punkt 2. zu vertagen, da im Ortsverband noch
Beratungsbedarf bestehe.
Beschluss des Ausschusses:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat auf der Grundlage der Beratung in der Sitzung am 20.01.2022 und unter Berücksichtigung der Erläuterungen in der fortgeschriebenen Anlage zu beschließen:
1. Maßnahmenteil I (Umsetzungsmaßnahme)
(einstimmig)
1.1 Der Umbau der Kreuzung Rurtalstraße/L 117 mit Einrichtung einer eigenen Linksabbiegespur durch eine Verkleinerung der Verkehrsinsel und Umbau der vorhandenen Lichtsignalanlage ist schnellstmöglich durchzuführen.
1.2 Nach Umsetzung der Maßnahme unter vorstehender Ziffer 1.1 ist für einen Zeitraum von zunächst mindestens sechs Monaten im Rahmen einer Testphase die Haupterschließungsstraße „Forster Weg“ als „unechte“ Einbahnstraße auszuweisen mit der Folge, dass der Forster Weg aus Richtung Oberstadt nicht mehr als Durchfahrtsstrecke zur L 117 genutzt werden kann. Diese Testphase ist gleichzeitig wissenschaftlich zu begleiten, um die sich aus dieser Maßnahme ergebenden veränderten Verkehrsströme (z.B. Auswirkungen auf den Patersgraben und die untere Graf-Gerhard-Str.) bewerten zu können.
Sollte sich diese Maßnahme nach Ablauf der Testphase als ungeeignet erweisen, ist eine gleichlange Testphase mit einer Ausweisung der Straße „An der Haag“ als „unechte“ Einbahnstraße und einer gleichzeitigen Schließung der rückwärtigen Zufahrt des Rathausgrundstücks mittels versenkbarer Poller (erforderlich für Feuerwehreinsätze) vorzunehmen und auch diese Testphase wäre dann gleichzeitig wissenschaftlich zu begleiten.
Die im Konzept enthaltene Variante mit einer „zwangsweisen“ Führung des Verkehrs auf der unteren Burgstraße Richtung Rurtalstraße bleibt bis zu einem abschließenden Ergebnis ausgesetzt.
1.3 Im Bereich der abknickenden Vorfahrt Roermonder Straße/Rurtalstraße wird im Zuge des Ausbaues der Bahnhofstraße gleichzeitig ein „Minikreisverkehr“ mit Anrampungen an den Fußgängerüberwegen gebaut; die Baukosten werden ermittelt und dem Bauausschuss im Zuge des nach der Grundstückseigentümerinformationsveranstaltung zum Ausbau der Bahnhofstraße noch zu beschließenden Bauprogramms mit vorgelegt.
1.4 Zur Reduzierung des nach wie vor bestehenden Durchgangsverkehrs auf der Graf-Gerhard-Str. bedarf es kurzfristig einer Änderung der Vorwegweiser auf der B 221 (aus Richtung Heinsberg kommend) und auf der L 117 dahingehend, dass diese den Hinweis auf die Streckenführung Richtung Wegberg und Erkelenz über die B 221 n erhalten und zusätzlich sollte auf der Heinsberger Straße nach dem Kreuzungsbereich L 117/Heinsberger Straße wiederholend nochmals das Verkehrszeichen 253 „LKW-Durchfahrtsverbot“ errichtet werden, damit die LKW-Durchfahrten auf der Heinsberger Straße und nachfolgend der Graf-Gerhard-Str. auf bloße Anliegerverkehre beschränkt werden. Diese bereits aus Mai 2021 stammende Zielsetzung soll nunmehr möglichst kurzfristig in Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt und dem überörtlichen Straßenbaulastträger angeordnet und umgesetzt werden. Zusätzlich ist auf der unteren Graf-Gerhard-Str. der als geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme dort in der Verkehrsfläche eingebaute einzelne Stellplatz vor der Busschleuse (aus Richtung Heinsberg kommend auf der rechten Seite) zu entfernen und die Teilfläche in die Fahrbahn zu integrieren, damit ein wartender Gelenkbus des ÖPNV den Verkehrsabfluss im Bereich des Kreisels Brühlstraße/Heinsberger Straße erleichtert.
1.5 Für die Bereiche der Hauptverkehrsstraßen „Kirchstraße“ und „Erkelenzer Straße“ ist eine Variantenstudie (Nutzungsumplanung) mit Querschnitten und Lageplänen zu erstellen, der eine Umnutzung der vorhandenen straßenbaulichen Infrastruktur zugrunde liegt (Berücksichtigung Ziele Radverkehr, Fahrbahnreduzierungen und geschwindigkeitsdämpfende Aufhöhungen u. ä.); das Ergebnis ist zu einem späteren Zeitpunkt dem Fachausschuss zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.
Darüber hinaus soll die Verwaltung an dem Ziel festhalten, den Tempo 30-Bereich Kirchstraße/Erkelenzer Straße/Burgstraße in einem Umfang auszuweiten und damit zu vereinheitlichen, dass auf diesen Hauptverkehrsstraßen (die Graf-Gerhard-Str. einbezogen) eine durchgängige und für Verkehrsteilnehmer nachvollziehbare Geschwindigkeitsregelung umsetzbar wird.
2. Roermonder
Straße/Nautikstraße/Verlängerung Bahntrassenweg
(11 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Der Punkt 2. wird bis zur nächsten Ratssitzung am 07.04.2022 zurückgestellt.
3. Verbreiterung des vorhandenen Waldweges
(einstimmig)
Verbreitung des vorhandenen Waldweges (ab Bahntrassenweg bis Einmündung Unter den Eichen/Im Junkerbruch) als durchgängige Radwegeverbindung Pontorsonplatz/Naturparktor und Innenstadt und dem Ortsteil Birgelen über die verkehrsarmen Straßen „Unter den Eichen“ und „Pützchensweg“ u. a. mit dem umfangreichen Waldwegenetz des Birgelener Waldes mit den Anbindungen an die Wegberger Waldgebiete und grenzüberschreitend zu den Niederlanden.
Gleichzeitig stellt diese Wegeverbindung auch über die Straßen „Auf dem Feldchen“ und „Im Junkerbruch“ einen Netzschluss zwischen dem Ortskern Birgelen und dem Pontorsonplatz und damit dem Stadtzentrum von Wassenberg dar.