Sitzung: 04.05.2021 Wahlprüfungsausschuss
Die
anwesenden sachkundigen Bürger/innen sowie die anwesenden Stellvertreter/innen
werden vom Ausschussvorsitzenden zur gesetzmäßigen und gewissenhaften
Wahrnehmung Ihrer Aufgaben wie folgt verpflichtet:
„Die
Beisitzer werden zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur
Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt
gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden
Angelegenheiten, verpflichtet. Die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses sind
nicht gehindert, an einer Entscheidung mitzuwirken, die sich auf ihre Wahl oder
Bewerbung erstreckt.“