Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 3, Enthaltungen: 7

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Herrschaftliche Heide“ war beabsichtigt, den Bereich Ecke Bergstraße / Herrschaftliche Heide mit in den Bebauungsplan einzubeziehen, was leider seinerzeit am Grunderwerb scheiterte.

 

Vorsorglich wurde aber bereits im Jahre 2013 die Erteilung einer landesplanerischen Anpassungsbestätigung zur Änderung des Flächennutzungsplanes von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche bei der Bezirksregierung Köln beantragt. Die landesplanerische Anpassungsbestätigung wurde mit Schreiben vom 02.10.2013 durch die Bezirksregierung Köln erteilt.

 

Nun ist es zwischenzeitlich der Entwicklungsgesellschaft der Stadt Wassenberg (ESW) gelungen die Fläche zu erwerben und die ESW beantragt nunmehr durch eine entsprechende Bauleitplanung die ca. 0,75 ha große Fläche einer Wohnbebauung zuzuführen. Das Grundstück wird von drei städtischen Straßen eingefasst und bildet somit eine sinnvolle Arrondierung der Wassenberger Oberstadt.

 

Hierzu ist nun der Flächennutzungsplan in einem 59. Änderungsverfahrens zu ändern.

 

Im Rahmen dieses Änderungsverfahrens zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg, sind die erforderlichen Verfahrensschritte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchzuführen.

 

Auf den beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1), der den Änderungsbereich der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes abgrenzt, wird verwiesen.

 

Parallel zu diesem Verfahren soll ein Bebauungsplan für diesen Bereich aufgestellt werden.

 


Beschluss: (25 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen)


Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg ist im Bereich Ecke Bergstraße / Herrschaftliche Heide von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche in einem 59. Änderungsverfahrens zu ändern.

 

Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchzuführen.