Sitzung: 04.02.2021 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 35
Vorlage: BV/FB6/008/2021
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Der Planungs- und
Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 27. November 2019
beschlossen, den rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg im Bereich
der Sportstätte „Am Wingertsberg“ von Grünfläche -Zweckbestimmung Sportplatz-
in Wohnbaufläche in einem 57. Änderungsverfahren zu ändern.
Die Bekanntmachung über die Einleitung
des 57. Änderungsverfahrens zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt
Wassenberg erfolgte im Amtsblatt 16/2019 am 11.12.2019.
Die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 29.07.2020 bis 28.08.2020 statt.
Nachfolgende Stellungnahmen werden
vorgebracht:
Geologischer Dienst vom 20.08.2020
(Anlage 3)
NEW Netz GmbH vom 19.08.2020 (Anlage 4)
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege vom
18.08.2020 (Anlage 5)
Kreis Heinsberg vom 26.08.2020 (Anlage
6)
Bezirksregierung Arnsberg vom
24.08.2020 (Anlage 7)
Erftverband vom 27.08.2020 (Anlage 8)
EBV GmbH vom 27.08.2020 (Anlage 9)
Sämtliche Bedenken wurden ausgeräumt
und alle Anregungen wurden umfassend berücksichtigt.
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 03.08.2020 bis
21.08.2020 statt (öffentliche Bekanntmachung hierüber erfolgte im Amtsblatt Nr.
15/2020 am 30.07.2020). Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Die Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
fand vom 02.11.2020 bis 02.12.2020 statt.
Nachfolgende Stellungnahmen werden
vorgebracht:
NEW Netz GmbH vom 04.11.2020 (Anlage
10)
Telekom Deutschland GmbH vom 10.11.2020
(Anlage 11)
Landesbetrieb Wald und Holz vom 25.11.2020
und 02.12.2020 (Anlage 12)
EBV GmbH vom 25.11.2020 (Anlage 13)
Bezirksregierung Arnsberg vom
01.12.2020 (Anlage 14)
Kreis Heinsberg vom 01.12.2020 (Anlage
15)
Sämtliche Bedenken wurden ausgeräumt
und alle Anregungen wurden umfassend berücksichtigt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 09.12.2020 bis 15.01.2021 statt
(öffentliche Bekanntmachung hierüber erfolgte im Amtsblatt Nr. 27/2020 am
01.12.2020). Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Der beigefügte Übersichtsplan grenzt
den Bereich der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg ab
(Anlage 16).
Die 57. Änderung des
Flächennutzungsplanes, die Begründung Teil A, die Begründung Teil B
(Umweltbericht), die Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I), das
Schalltechnische Gutachten sowie das Bodengutachten sind im
Ratsinformationssystem abrufbar.
Beschluss: (einstimmig)
a) Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Unter
Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird dem
diesbezüglichen Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 1 zugestimmt.
b) Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Im
Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom
03.08.2020 bis 21.08.2020 wurden keine Anregungen
und Bedenken vorgebracht.
c)
Ergebnis der durchgeführten Beteiligung
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Unter
Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird dem
diesbezüglichen Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 2 zugestimmt.
d) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
Im
Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom
09.12.2020 bis 15.01.2021 wurden keine Anregungen
und Bedenken vorgebracht.
e) Feststellungbeschluss und Vorlage an die Bezirksregierung Köln zur
Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB)
Die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Wassenberg wird festgestellt und ist
der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) vorzulegen.