Der Rat nimmt die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 27. November 2019 beschlossen, den rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg im Bereich der Sportstätte „Am Wingertsberg“ von Grünfläche -Zweckbestimmung Sportplatz- in Wohnbaufläche in einem 57. Änderungsverfahren zu ändern.

 

Die Bekanntmachung über die Einleitung des 57. Änderungsverfahrens zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg erfolgte im Amtsblatt 16/2019 am 11.12.2019.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 29.07.2020 bis 28.08.2020 statt.

 

Nachfolgende Stellungnahmen werden vorgebracht:

Geologischer Dienst vom 20.08.2020 (Anlage 3)

NEW Netz GmbH vom 19.08.2020 (Anlage 4)

LVR-Amt für Bodendenkmalpflege vom 18.08.2020 (Anlage 5)

Kreis Heinsberg vom 26.08.2020 (Anlage 6)

Bezirksregierung Arnsberg vom 24.08.2020 (Anlage 7)

Erftverband vom 27.08.2020 (Anlage 8)

EBV GmbH vom 27.08.2020 (Anlage 9)

 

Sämtliche Bedenken wurden ausgeräumt und alle Anregungen wurden umfassend berücksichtigt.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 03.08.2020 bis 21.08.2020 statt (öffentliche Bekanntmachung hierüber erfolgte im Amtsblatt Nr. 15/2020 am 30.07.2020). Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 02.11.2020 bis 02.12.2020 statt.

 

Nachfolgende Stellungnahmen werden vorgebracht:

NEW Netz GmbH vom 04.11.2020 (Anlage 10)

Telekom Deutschland GmbH vom 10.11.2020 (Anlage 11)

Landesbetrieb Wald und Holz vom 25.11.2020 und 02.12.2020 (Anlage 12)

EBV GmbH vom 25.11.2020 (Anlage 13)

Bezirksregierung Arnsberg vom 01.12.2020 (Anlage 14)

Kreis Heinsberg vom 01.12.2020 (Anlage 15)

 

Sämtliche Bedenken wurden ausgeräumt und alle Anregungen wurden umfassend berücksichtigt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 09.12.2020 bis 15.01.2021 statt (öffentliche Bekanntmachung hierüber erfolgte im Amtsblatt Nr. 27/2020 am 01.12.2020). Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.

 

Der beigefügte Übersichtsplan grenzt den Bereich der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg ab (Anlage 16).

 

Die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung Teil A, die Begründung Teil B (Umweltbericht), die Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I), das Schalltechnische Gutachten sowie das Bodengutachten sind im Ratsinformationssystem abrufbar.

 

 

 


Beschluss: (einstimmig)  


 

a)  Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird dem diesbezüglichen Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 1 zugestimmt.

 

b)  Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

 

      Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1         Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 03.08.2020 bis 21.08.2020 wurden keine                Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

c)   Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger                            öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird dem diesbezüglichen Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 2 zugestimmt.

 

d)  Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2            Baugesetzbuch (BauGB)

 

      Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2         Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 09.12.2020 bis 15.01.2021 wurden keine                Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

e)  Feststellungbeschluss und Vorlage an die Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB)

 

   Die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg wird festgestellt und     ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB)          vorzulegen.