Sitzung: 04.02.2021 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 35
Vorlage: BV/FB2/010/2021
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Durch Entscheidung der
Landesregierung wurde der Präsenzunterricht an den Schulen in NRW nach den
(verlängerten) Weihnachtsferien, ab 11.01.2021, zunächst bis 31.01.2021
ausgesetzt (aktuell ist eine Verlängerung bis zunächst 14.02.2021 vorgesehen).
Es erfolgte eine Umstellung auf Distanzunterricht. In den Klassen 1-6 wurde
eine Notbetreuung eingerichtet, die zeitlich den regulären Unterricht
einschließlich der OGS-Betreuungsangebote umfasst.
Zur Entlastung der
Eltern in dieser herausfordernden Zeit während der COVID-19-Pandemie werden die
Elternbeiträge für Kindertagesbetreuungsangebote für den Monat Januar 2021
landesweit ausgesetzt, in analoger Anwendung soll dies auch für die
Betreuungsangebote im Rahmen der OGS gelten.
Das Land hat sich zur
Übernahme des hälftigen Anteils der entgangenen Einnahmen bereiterklärt, sodass
sich insofern Land und Kommunen die Beitragsausfälle teilen.
In der aktuell
herausfordernden Pandemie ist dies für die betroffenen Eltern ein positives
Signal und eine finanzielle Entlastung. Im Schulträgerbereich der Stadt
Wassenberg ist die Erhebung und Einziehung der Elternbeiträge auf den
jeweiligen Durchführungsträger der OGS übertragen. Durch die Einnahmeausfälle
(50 %) den Trägern der OGS gegebenenfalls entstehenden Defizite gleicht die
Stadt als Schulträger im Rahmen des Verwendungsnachweises aus.
Sollte eine über den
31.01.2021 hinausgehende Notwendigkeit für eine weitere Aussetzung des
Präsenzunterrichtes oder gar einer Schulschließung erforderlich werden, gilt
die vorstehende Regelung auch für die Zeiträume über den 31.01.2021 hinaus,
sofern das Land weiterhin eine hälftige Übernahme der entgangenen Einnahmen
zusichert.
Eine entsprechende Beschlussfassung wurde auch bereits zu Beginn der Pandemie im Wege einer Dringlichen Entscheidung vom 01.04.2020 und Genehmigung des Rates am 14.05.2020 (Top 6) getroffen.
Beschluss: (einstimmig)
Vor dem Hintergrund
der hälftigen Übernahme entgangener Einnahmen durch das Land NRW wird eine
Beitragserhebung für die Teilnahme an den außerunterrichtlichen
Betreuungsangeboten der offenen Ganztagsschulen (OGS) im Primarbereich im Zuge
der COVID-19-Pandemie für den Monat Januar 2021 ausgesetzt.
Für den Fall einer weiteren Übernahme entgangener Einnahmen durch das Land NRW während der Fortdauer der COVID-19-Pandemie gilt die Aussetzung der Beitragserhebung auch für die Folgemonate.