Sitzung: 17.12.2020 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/FB1/133/2020
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Bei der
Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz am 05.07.2018 wurde die Einführung und der
Betrieb eines gemeinsamen Serviceportals für den Kreis Heinsberg und die
kreisangehörigen Kommunen im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit
beschlossen. Der Kreistag des Kreises Heinsberg und die Räte der
kreisangehörigen Kommunen haben dem Vorhaben inklusive der Ausarbeitung einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung Ende 2019 zugestimmt. Der Rat der Stadt
Wassenberg hat in der Sitzung am 07.11.2019, TOP 6 der Einführung und dem
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Regelung der
interkommunalen Zusammenarbeit ebenfalls zugestimmt.
Das
Serviceportal der Stadt Wassenberg bietet die technische Grundvoraussetzung für
die Bereitstellung von Dienstleistungen über das Internet. Hierzu sind eine
elektronische Zahlungsplattform sowie ein Formularserver bereits systemseitig
angebunden. Mittels des Serviceportals können zukünftig Formulare elektronisch
ausgefüllt und medienbruchfrei an die jeweils zuständigen Sachbearbeiter/innen
übermittelt werden. Die Kommunikation der Sachbearbeiter/innen oder
Bürger/innen kann ebenfalls zukünftig datenschutzrechtlich konform über das
Serviceportal erfolgen. Das Servicekonto.NRW wird als Benutzerkonto
übergreifend einheitlich in allen Serviceportalen im Kreis Heinsberg verwendet.
Zur
Freischaltung des Serviceportals der Stadt Wassenberg im September 2020 wurde
die Dienstleistung „Personenstandsurkunden“ mit Fachverfahrensanbindung und
elektronischer Zahlungsmöglichkeit bereits eingerichtet. Hierdurch können
sämtliche Personenstandsurkunden weltweit über das Internet bei der Stadt
Wassenberg beantragt und sofort gezahlt werden. Der Antrag wird nahtlos in das
entsprechende Fachprogramm des Standesamts übernommen und kann dort bearbeitet
werden.
Weitere
Dienstleistungen können durch den bereits integrierten Formularserver und
dessen Bearbeitungsmöglichkeiten sukzessive im Serviceportal der Stadt Wassenberg
ergänzt werden. Um interkommunal Synergieeffekte nutzen zu können, sollen
zukünftig in Arbeitsgruppen weitere Dienstleistungen/Vorlagen erarbeitet und
sämtlichen angeschlossenen Kommunen zur Nutzung bereitgestellt werden.
Das
Serviceportal der Stadt Wassenberg ist über http://service.wassenberg.de sowie https://www.wassenberg.de erreichbar.
Der abgestimmte Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.
Beschluss: (34 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
Die Verwaltung wird ermächtigt, die im Entwurf vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Betrieb eines Serviceportals für den Kreis Heinsberg und die kreisangehörigen Kommunen abzuschließen.