Sitzung: 17.12.2020 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 35
Vorlage: BV/FB1/126/2020
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Partizipation. Das sagt
nicht nur der Artikel 12 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes.
Erwachsene können sich inspirieren lassen von den Ideen, die junge Menschen
entwickeln, wenn man sie mitbestimmen lässt. Politik und Gesellschaft können
hiervon profitieren, denn Kinder und Jugendliche sind ein wichtiges Element für
ihr Bestehen und ihre Zukunft.
Grundlage für Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen ist neben
der bereits genannten Kinderrechtskonvention das Kinder- und Jugendhilfegesetz
(SGB VIII – KJHG). Es verpflichtet die Jugendhilfe, zur Schaffung von positiven
Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien beizutragen. Kinder und
Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden
Entscheidungen zu beteiligen. Konkretisiert wird dies landesrechtlich im
Kinder- und Jugendförderungsgesetz (3. AG KJHG - KJFöG). Demnach hat
der öffentliche Träger der Jugendhilfe dafür Sorge zu tragen, „dass Kinder und
Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand in den sie betreffenden
Angelegenheiten rechtzeitig, in geeigneter Form und möglichst umfassend
unterrichtet sowie auf ihre Rechte hingewiesen werden… …Kinder und Jugendliche sollen an allen ihre
Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen, insbesondere
bei der Wohnumfeld- und Verkehrsplanung, der bedarfsgerechten Anlage und
Unterhaltung von Spielflächen sowie der baulichen Ausgestaltung öffentlicher
Einrichtungen in angemessener Weise beteiligt werden“. Ferner soll „bei der
Ausgestaltung der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit Kindern und
Jugendlichen von öffentlichen wie freien Trägern der Jugendhilfe ein
Mitspracherecht eingeräumt werden“.
Der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden
Entscheidungen, auch über die Jugendhilfe hinaus, kommt damit eine hohe
Bedeutung zu. Dabei hat sich der Blick auf Kinder und Jugendliche deutlich
verändert - weg von einer Defizit- hin zu einer Ressourcenorientierung. Kinder
und Jugendliche werden mehr als Träger eigener subjektiver Rechte und Experten
in eigener Sache gesehen. Sie sind kompetente soziale Akteure, die nicht nur
gesellschaftliche Schutzräume, sondern selbst- und mitgestaltbare
Handlungsräume benötigen.
Kinder und Jugendliche müssen die Möglichkeit haben, ihre Interessen,
Wünsche, Hoffnungen, Ängste und Probleme überall dort einzubringen, wo es um
ihre Belange geht. Im Alltag in der Familie, bei der Gestaltung des Wohnumfelds,
im Kindergarten und in der Schule, überall dort sollen Kinder und Jugendliche
mitreden dürfen.
Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte gehören zu einer funktionierenden
Demokratie. Aber Demokratie bedeutet auch, dass nicht nur Erwachsene, sondern auch
Kinder und Jugendliche mitbestimmen. Dies ist in vielen Bereichen schon
selbstverständlich und gelebter Alltag.
Es gibt sehr unterschiedliche Formen direkter und indirekter
Beteiligung junger Menschen an Entscheidungsprozessen:
·
Beteiligung von Jugendverbänden beispielsweise durch Jugendzentren
·
repräsentative Formen, zum Beispiel Kinder und Jugendparlamente,
Schüler-und Schülerinnenvertretung
·
offene Formen, zum Beispiel Kinder-Stadtteilversammlungen, -Sprechstunden
und Gemeinderatssitzungen, Jugendforen
·
projektbezogene Formen, zum Beispiel Zukunftswerkstätten, Workshops,
Befragungen in konkreten Planungs- und Entscheidungsprozessen
·
Beauftragten-Modelle, bei denen haupt- oder ehrenamtlich tätige Erwachsene
bei Verwaltungen oder in politischen Entscheidungsgremien für die Interessen
von Kindern und Jugendlichen eintreten
Beschwerden und Anregungen von Kindern werden, wie alle anderen
Anfragen, auch im Büro des Bürgermeisters aufgenommen und an die zuständige
Stelle zur weiteren Bearbeitung geleitet. Anfragen und Schreiben von Kindern
und Jugendlichen erreichen die zuständigen Dienststellen der Verwaltung
allerdings nur sehr selten. Regelmäßig betreffen Anfragen allerdings junge
Menschen im negativen Sinne, etwa als Beschwerde über Lärm, Verschmutzung und Vandalismus.
Auch solche Anfragen sind jedoch ernst zu nehmen als Hinweis auf Bedarfe von
Kindern und Jugendlichen.
Auf verschiedene Anfragen aus der Mitte des Rates, wie ein entsprechendes Jugendparlament aussähe und welche Ansätze es hierfür schon geben würde, verweist Bürgermeister Maurer auf den entsprechenden Fachausschuss, in dem solche konkreten Ansätze besprochen werden.
Beschluss: (einstimmig)
Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beauftragt diese mit der Zusammenstellung der notwendigen Informationen und
Details zur Einrichtung einer repräsentativen Beteiligungsform für Kinder und
Jugendliche in der Stadt Wassenberg.