Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Rat der Stadt Wassenberg nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW wird der Stadtverordnete Bjoern Neyka-Menger vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

 

Die vorgeschriebene Verpflichtung kann in der Weise vollzogen werden, dass der Bürgermeister den Anwesenden bittet, sich von seinem Sitz zu erheben und der Stadtverordnete sein Einverständnis mit folgender Formel bekundet:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nah bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Wassenberg erfüllen werde.“

 

Der Bürgermeister stellt anschließend fest, dass das Ratsmitglied damit in sein Amt eingeführt ist.

 

Bürgermeister Maurer bittet den Stadtverordneten Neyka-Menger nach vorne zu kommen. Der Rat erhebt sich von den Plätzen und Stadtverordneter Neyka-Menger spricht dem Bürgermeister die Eidesformel nach.