Sitzung: 17.12.2020 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB1/032/2020
Der Rat der Stadt
Wassenberg nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Gemäß § 67 Abs. 3 GO
NRW wird der Stadtverordnete Bjoern Neyka-Menger vom Bürgermeister eingeführt
und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner
Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene
Verpflichtung kann in der Weise vollzogen werden, dass der Bürgermeister den
Anwesenden bittet, sich von seinem Sitz zu erheben und der Stadtverordnete sein
Einverständnis mit folgender Formel bekundet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nah bestem Wissen und
Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze
beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Wassenberg erfüllen werde.“
Der Bürgermeister
stellt anschließend fest, dass das Ratsmitglied damit in sein Amt eingeführt
ist.
Bürgermeister Maurer bittet den Stadtverordneten Neyka-Menger nach vorne zu kommen. Der Rat erhebt sich von den Plätzen und Stadtverordneter Neyka-Menger spricht dem Bürgermeister die Eidesformel nach.