Nachtrag: 29.02.2012 Nummer 2
Sitzung: 01.03.2012 Rat der Stadt Wassenberg
Bürgermeister
Winkens gibt folgende Anträge und Mitteilungen zur Kenntnis:
1. Stellungnahme
des Landrates des Kreises Heinsberg vom 16.01.2012 zur Haushaltssatzung der
Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2012 (Anlage 1)
2. Schreiben des Fachbereiches 5 zur Haushaltswirtschaft der Stadt Wassenberg 2012 und Folgejahre vom 13.02.2012 betreffend einen Ertragsausfall von rd. 1,3 Mio. € (Anlage 2)
3. Dringlichkeitsanfrage gem. Geschäftsordnung der Stadtverordneten Iris Kober, Freie Wähler, vom 26.02.2012 zum Ertragsausfall von rd. 1,3 Mio. € (Anlage 3)
Antrags-Nr. AN-FB5/005/2012
4. Bürgermeister Winkens verweist auf den nachgereichten Schriftsatz der Stadtverordneten Kober vom 26.02.2012 mit den Fragen zu den haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen des Ertragsausfalls aus der Nassabgrabung.
(Anlage 3) Antrags-Nr. AN-FB5/005/2012
In diesem Zusammenhang verweist der Bürgermeister
gleichzeitig auf die zu diesem Schriftsatz bereits vorliegende Anfrage der
Kommunalaufsicht vom 29.02.2012 zu der dort vorliegenden gleichlautenden
Anfrage der Freien Wähler vom 26.02.2012. (Anlage
4)
Die vom Bürgermeister konkret gestellten
Fragen zu § 76 Abs. 1 GO NRW, des gewählten Begriffs „gesicherte Erträge“ und
zur erfolgten Information des Rates werden von der angesprochenen
Stadtverordneten Kober allgemein beantwortet.
Anschließend nimmt Stadtkämmerer Darius zu
den 7 gestellten Fragen konkret Stellung und kündigt gleichzeitig an, dass
dieser Protokollauszug gleichzeitig auch die informelle Antwort an die
Kommunalaufsicht sein wird.
Frage 1:
Gemäß Schreiben der Kreisverwaltung Heinsberg vom 16. Januar 2012
beträgt der Fehlbetrag im aktuellen Haushaltsjahr 2.684.000 €. Durch den von
Ihnen dargestellten Ertragsausfall würde somit der Fehlbetrag auf 3.984.000 €
steigen. Die somit stattfindende weitere Verringerung der Rücklage wirft die
Frage auf, ob unter diesen Aspekten ein Haushaltssicherungskonzept erfolgen
müsse?
Entgegen der Darstellung im Schriftsatz der
Freien Wähler steigt das Defizit in der Ergebnisrechnung 2012 durch den
Ertragsausfall aus der Nassabgrabung nicht auf 3,984 Mio. €, da in 2012 Erträge
aus der Nassabgrabung ausweislich der Haushaltssatzung nicht eingeplant sind.
Aus diesem Grund stellt sich auch die Frage nach dem Haushaltssicherungskonzept
nicht.
Frage
2:
Würde bei einem jetzt zu verabschiedenden Haushalt der Tatbestand des §
76 Abs. 1 GO NRW erfüllt werden?
Auch unter Einbeziehung des mittelfristigen
Planungszeitraumes in diese Betrachtungsweise wird keiner der drei Tatbestände
des § 76 Abs. 1 GO NRW erfüllt. Allerdings verschärft sich durch den
Ertragsausfall von 1,3 Mio. €, in drei gleichen Teilbeträgen bei der Planung
2013 – 2015, die städtische Haushaltslage. Hier gilt es, beginnend mit der
Haushaltberatung 2013 betragsgleiche Kompensationen zu beschließen. Bei der
Größenordnung des Ertragsausfalls wird sich die Stadt nicht mehr leisten
können, Steuerhebesätze unterhalb der vom Land NRW unterstellten fiktiven
Hebesätze beizubehalten.
Frage
3:
Ist ein Nachtragshaushalt zu erstellen?
Da der Ertragsausfall nicht das
Haushaltsjahr 2012 betrifft, bedarf es auch keiner Nachtragssatzung.
Frage
4:
Ist der beschlossene Haushalt unter dem Aspekt einen Ertrag einbezogen
zu haben, der zur Zeit der Aufstellung nicht gesichert war, gegenstandslos?
Aus den bereits einleitend vorgetragenen
Ausführungen ist der beschlossene Haushalt 2012 auch nicht gegenstandslos, da
der eingeplante Ertrag sich lediglich auf die Planjahre 2013 – 2015 bezieht.
Frage
5:
Warum wurden nicht gesicherte Erträge als Haushaltsgrundlage angegeben?
Der Haushaltssatzung 2012 liegen bei der
Veranschlagung der Erträge gesicherte Erkenntnisse zugrunde. Beim
mittelfristigen Planungszeitraum 2013 – 2015 werden ausdrücklich Einplanungen
vorgenommen, u.a. bei den Erträgen aus Steuern, Einkommenssteueranteil,
Schlüsselzuweisungen, Kreisumlage usw. im Regelfall bloße Eckpunkte zugrunde
liegen. Auch die Einplanung der Erträge aus der Nassabgrabung in drei
Jahresraten (2013 – 2015) war sachgerecht, da zum einen das
Planfeststellungsverfahren genehmigungsfähig abgeschlossen ist und die
Grundstücksverträge mit der Stadt und mit Ausnahme eines Grundstückseigentümers
(Kirchengemeinde) allesamt vereinbart wurden. Dass dennoch in der
mittelfristigen Planung dieser Ertrag nicht endgültig gesichert war, konnte
bereits den Ausführungen im Vorbericht zur Haushaltssatzung 2012 (Seite 37,
Ziffer b) entnommen werden.
Frage
6:
Warum ist dem Rat dies jetzt erst bekannt gemacht worden?
Hierzu berichtet Bürgermeister Winkens, dass
ihm die Entscheidung des Kirchenvorstandes am 08.02.2012 mündlich mitgeteilt
wurde, er den Stadtkämmerer informiert und dieser mit Schreiben vom 13.02.2012
den Rat über die Konsequenzen informiert habe. Der Rat sei somit unverzüglich
über die neue Entwicklung informiert worden.
Frage
7:
Warum hat die Verwaltung dem Rat die nicht vorhandene Zustimmung des
Entscheidungsträgers zur Umsetzung nicht mitgeteilt?
Die Tatsache, dass die Verhandlungen mit dem
Grundstückseigentümer Kirchengemeinde durch den Vorhabenträger noch nicht
abgeschlossen waren, ist dem Rat bereits seit rd. 2 Jahren bekannt, da die
Erträge aus der Nassabgrabung in den Haushaltssatzungen der letzten Jahre immer
zeitversetzt eingeplant wurden. Außerdem sei dies mehrfach aufgrund
entsprechender Nachfragen Thema in den Haushaltsberatungen der letzten Jahre
gewesen und zudem im Vorbericht zur Haushaltssatzung 2012 enthalten.
Stadtkämmerer Darius macht abschließend
deutlich, dass Antworten zu allen Fragen aus der Haushaltssatzung 2012
entnommen werden können und die Haushaltswirtschaft der Stadt in der
Vergangenheit und auch in der Zukunft auf seriösen und nachhaltigen Grundlagen
aufbaue, jedoch wie bereits einleitend ausgeführt, eine mittelfristige
Finanzplanung auch Eckdaten als Grundlage enthalte. Trotzdem laufe bei der
vorliegenden Entwicklung die Stadt Wassenberg nicht Gefahr ein Haushaltssicherungskonzept
in künftigen Jahren erstellen zu müssen, da die Ertragspotenziale, wie auch
bereits bei der Einbringung des Haushaltes ausführlich vorgetragen und im
Vorbericht zur Haushaltssatzung 2012 auch wiedergegeben, bisher nicht
ausgeschöpft wurden, da beispielsweise die Erträge aus der Nassabgrabung über
eine mehrjährig aufgeschobene Anpassung der Steuerhebesätze den Bürgern zur
Verfügung gestellt werden sollten.
5. Antrag der Frau Waltraud Kurth vom 14.02.2012 betreffend die Denkmalliste für vorhandene Bodendenkmäler (Anlage 5)
Antrags-Nr. AN-FB4/003/2012
6. Mit
dem Nachtrag zur Ratssitzung wurde der Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Wassenberg vom 13.12.2012 betreffend
Prüfung über Teilnahme an Aktionen gegen Extremismus zugestellt. (Anlage 6)
Antrags-Nr. AN/FB3/031/2011
Stadtverordneter Dohmen stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, dem Bündnis für Demokratie und Toleranz beizutreten.
Bürgermeister Winkens teilt mit, dass dieser Antrag unter Tagesordnungspunkt 8 mit behandelt werde.
7. Schreiben der Herren Norbert Dahmen, Piet Janssen und Georg Hensges vom 26.02.2012 bezüglich die Folgenutzung des ehemaligen Freibades in Wassenberg (Anlage 7)
Antrags-Nr. AN/FB4/004/2012
Bürgermeister Winkens führt aus, dass diese Angelegenheit unter Tagesordnungspunkt 6 mit behandelt werde.
Zur Anfrage der CDU-Fraktion bezüglich der Dichtheitsprüfung im Stadtgebiet Wassenberg teilt Stadtkämmerer Darius mit, dass davon ausgegangen werde, dass der Landesgesetzgeber eine Regelung treffe. Bis dahin werde seitens der Stadt Wassenberg nichts unternommen.
Stadtverordnete Stangier bittet um Mitteilung, was zwischenzeitlich bezüglich des Flyers zu den Freigängerkatzen unternommen wurde.
Bürgermeister Winkens berichtet, dass der zuständige Sachbearbeiter, Herr Schiefke, z. Z. krank sei. Die Verwaltung werde zu gegebener Zeit informieren.
Stadtverordneter Gansweidt bittet um Information, wie der derzeitige Stand in Sachen Ehrenamtskarte sei.
Bürgermeister Winkens erklärt, dass man sich viel Mühe gegeben habe, ein attraktives Angebot zu erarbeiten. Seitens der Stadt bestehe nur die Möglichkeit, einen vergünstigten Eintritt in das Parkbad anzubieten. Man sei jedoch an städtische Unternehmen herangetreten, ob diese Preisreduzierungen für Inhaber von Ehrenamtskarten anbieten können.
Stadtverordneter Gansweidt bittet um Information in der nächsten Ratssitzung.
Des Weiteren bittet Stadtverordneter Gansweidt um Auskunft, wann mit der Stellungnahme bezüglich des Sicherheitsdienstes im Stadtgebiet Wassenberg zu rechnen sei.
Bürgermeister Winkens führt aus, dass er bereits in der letzen Ratssitzung zu dieser Thematik berichtet habe. Dies sei immer noch Stand der Dinge. Er schlägt vor, dass man sich zeitnah an einen runden Tisch setzen solle, wo noch offene Fragen beantwortet werden können.
In diesem Zusammenhang weist die Stadtverordnete Stieding darauf hin, dass die Wartehäuschen am ZOB durch Vandalismus stark beschädigt wurden. Die Beseitigung der Mängel sei bis heute nicht erfolgt.
Stadtkämmerer Darius berichtet, dass diese Wartehäuschen erst vor kurzem für 19.000,00 € instandgesetzt wurden. Kurz danach wurden sie in den jetzigen Zustand versetzt. Seitens der Verwaltung werde zunächst geprüft, ob Regressansprüche geltend gemacht werden können.