Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Aufgrund einer aktuellen Rechtsprechung hat sich eine Änderung in der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg ergeben. In der unten aufgeführten Gegenüberstellung wurde die Änderung dargestellt:

 

 

Hauptsatzung vom 01.01.2018

§ 11

Aufwands-

entschädigung, Verdienstausfall-ersatz

Absatz 4

Stellvertretende Bürgermeister/Bürgermeisterinnen nach § 67 Abs. 1 GO NRW und Fraktionsvorsitzende – bei Fraktionen mit mindestens acht Mitgliedern auch ein stellvertretender Vorsitzender/eine stellvertretende Vorsitzende, mit mindestens 16 Mitgliedern auch 2 stellvertretende Vorsitzende und mit mindestens 24 Mitgliedern auch 3 stellvertretende Vorsitzende – erhalten neben den Entschädigungen, die den Stadtverordneten nach § 45 GO NRW zustehen, eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der EntschVO in der jeweils gültigen Fassung.

 

2. Änderung der Hauptsatzung vom …

Stellvertretende Bürgermeister/Bürgermeisterinnen nach § 67 Abs. 1 GO NRW und Fraktionsvorsitzende – bei Fraktionen mit mehr als acht Mitgliedern auch ein stellvertretender Vorsitzender/eine stellvertretende Vorsitzende, mit mindestens 16 Mitgliedern auch 2 stellvertretende Vorsitzende und mit mindestens 24 Mitgliedern auch 3 stellvertretende Vorsitzende – erhalten neben den Entschädigungen, die den Stadtverordneten nach § 45 GO NRW zustehen, eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der EntschVO in der jeweils gültigen Fassung.

 

 

 


Beschluss: (einstimmig)


Die vorliegende Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg vom 01.01.2018 wird beschlossen.