Sitzung: 12.11.2020 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB1/029/2020
Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die Gemeinden sind vielfach an juristischen Personen
oder Personenvereinigungen unmittelbar oder mittelbar beteiligt. Aufgrund
dessen besteht auf Grundlage der Regelungswerke dieser juristischen Personen
oder Personenvereinigungen (Satzungen, Gesellschaftsvertrag pp.) das Recht,
Vertreter in deren Organe (Beiräte, Ausschüsse, Gesellschafterversammlungen,
Aufsichtsrat etc.) zu entsenden.
Da die Vertreter vom Rat gemäß § 113 Abs. 1 Satz 3, Abs.
3 Satz 2 bzw. Abs. 4 GO NW zu bestellen, zu entsenden oder vorzuschlagen sind,
bedarf es entsprechender Entscheidungen des Rates.
Der Bürgermeister ist dabei stimmberechtigt.
Grundsätzlich kann der Rat nach eigenem Ermessen
entscheiden, wen er als Vertreter bestellen will. Insbesondere braucht er
grundsätzlich nicht zwingend Mitglieder der Vertretung oder Gemeindebedienstete
zu bestellen, sofern nicht das Gesetz dies ausdrücklich bestimmt (z.B. in § 113
Abs. 2 Satz 2 GO).
Der Rat hat insbesondere die Vorschriften der §§ 113 und
50 Abs. 4 GO zu beachten. Danach gelten folgende Grundsätze:
1. Sofern die Gemeinde nur einen
Vertreter zu bestellen hat, entscheidet der Rat durch einfachen
Mehrheitsbeschluss (§ 113 Abs. 2 GO). Er entscheidet in der Vertreterauswahl
nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine Wahl ist nicht gegeben, da das Gesetz für
diesen Fall keine „Wahl“, sondern eine Bestellung vorsieht und § 50 Abs. 4 GO
nicht greift.
2. Sofern die Gemeinde zwei oder mehr
Vertreter zu benennen hat, muss der Bürgermeister oder der ihm vorgeschlagene
Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Der Rat ist verpflichtet, den
Bürgermeister bzw. den von ihm vorgeschlagenen Bediensteten zu benennen. Gemäß
ausdrückliche Anordnung des § 50 Abs. 4 GO ist in diesem Fall – anders als im
Fall der Bestellung nur eines Vertreters – das Wahlverfahren nach § 50 Abs. 3
GO für die Vertreter durchzuführen. Dies gilt allerdings nur, wenn es bei den
zu besetzenden Ämtern um nicht hauptberufliche Funktionen geht.
Auch auf geborene Mitglieder eines Aufsichtsrats oder
eines anderen Gremiums findet § 50 Abs. 4 GO keine Anwendung, so dass hierbei
weder eine Bestellung durch den Rat noch eine Anrechnung auf die nach § 50 Abs.
4 GO zu bestellenden Vertreter erfolgt. Ist der Bürgermeister insofern als
Verwaltungsspitze geborenes Mitglied eines solchen Gremiums, wird er in dieser
Funktion durch seinen allgemeinen Vertreter nach § 68 GO vertreten. Ist er aber
als vom Rat nach § 50 Abs. 4 GO gewählter Vertreter Mitglied des Gremiums, so ist
auch sein Vertreter nach § 50 Abs. 4 GO zu bestimmen.
Gemäß § 50 Abs. 3 GO kann der Rat seine Bestellungs- und
Vorschlagsrechte durch einheitlichen Wahlvorschlag oder Verhältniswahl ausüben.
Bei der Bestellung können auch die vorgeschlagenen
Stadtverordneten mitwirken, da für sie gemäß § 31 Abs. 3 Nr. 4 GO ausdrücklich
kein Mitwirkungsverbot gilt.
In der 1. interfraktionellen Sitzung am 02.11.2020 wurde folgende
Verteilung vorgeschlagen:
Aufstellung der Besetzung
externer Gremien
1. Mitgliederversammlung
des NRW Städte- und Gemeindebundes
Mitglieder Vertreter
1. Verwaltung
(BM) 1.
Verwaltung (Frau Schmitz)
2. CDU 2.
CDU
3. CDU 3.
CDU
4. Bündnis
90/ Die Grünen 4.
SPD
2. Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung
der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH
Aufsichtsrat
Mitglied Vertreter
Verwaltung (BM) Verwaltung
(allgem. Vertreter)
Gesellschafterversammlung
Mitglieder Vertreter
1. Verwaltung 1. Verwaltung
2. CDU 2.
CDU
3. Bündnis
90/ Die Grünen 3.
SPD
3. Delegierter für die Verbandsversammlung des
Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER) Wahl gemäß § 113 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 3 und
4 GO NRW:
Mitglied Vertreter
CDU -
4. Entsendung eines Mitglieds für den
Regionalen Beirat des Kreises Heinsberg für den Aachener Verkehrsverbund (AVV)
Mitglied Vertreter
Verwaltung (BM) Verwaltung
(allgem. Vertreter)
5. Trägervertreter für den Rat der
Tageseinrichtungen für Kinder;
5.1 Kindertagestätte Steinkirchen
Mitglieder Vertreter
1. CDU 1.
CDU
2. CDU 2.
CDU
3. CDU 3.
CDU
4. Bündnis 90/Die Grünen 4. Bündnis 90/Die Grünen
5.
SPD 5.
SPD
Für
die Verwaltung:
Beratendes
Mitglied
Verwaltung
(Frau Görtz) Verwaltung
(Frau Gellissen)
5.2 AWO Kindergarten
Mitglied Vertreter
Verwaltung Verwaltung
5.3 Johanniter-Kindergarten Regenbogen
(Kuratorium)
Mitglieder Vertreter
1. CDU 1.
CDU
2. CDU 2.
CDU
3. CDU 3.
CDU
4. CDU 4.
CDU
5. Grüne 5. WFW
6. SPD 6.
FDP
6. Beirat
der EWV-Energie- und Wasserversorgung GmbH
Mitglied Vertreter
Verwaltung (BM) -
7. Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung
der Entwicklungsgesellschaft Stadt Wassenberg GmbH (ESW)
Aufsichtsrat
Mitglieder Vertreter
1. Verwaltung (BM) 1.
entf.
2. CDU 2.
CDU
3. CDU 3.
CDU
4. CDU 4.
CDU
5. Bündnis 90/ Die Grünen 5. Bündnis 90/ Die
Grünen
6. SPD 6.
SPD
Gesellschafterversammlung
Mitglied Vertreter
Verwaltung (allgem. Vertreter) FDP
8. Aufsichtsrat
und Gesellschafterversammlung der Kreiswerke Heinsberg GmbH
Aufsichtsrat
Anmerkung: Es handelt sich um einen gemeinsamen Sitz
der Kommunen Selfkant, Waldfeucht und Wassenberg, die sich über Drittelung
zeitlich verständigen (z.Z. BM Reyans, BM Schrammen, Stk. Darius).
Mitglied Vertreter
Verwaltung kommt
von einer anderen Behörde
Gesellschafterversammlung
Mitglied Vertreter
Verwaltung
(BM) CDU
9. Regionaler Beirat der WestEnergie und
Verkehr GmbH
Mitglied Vertreter
Verwaltung
(BM) -
10. Entsendung eines Vertreters in die
Schulkonferenz und beratende Teilnehmer
Mitglied Vertreter
Verwaltung
(BM) Verwaltung
(Frau Görtz)
Beratende
Mitglieder:
1. Verwaltung (Frau Görtz)
2. CDU
11. Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung
der Biogas Wassenberg Verwaltungs GmbH und der Biogas Wassenberg GmbH & Co
KG
Mitglied Vertreter
Verwaltung
(BM) Verwaltung
(allgem. Vertreter)
12. Beirat
der Kunst, Kultur und Heimatpflege Wassenberg gGmbH
Mitglied Vertreter
Verwaltung (BM) entfällt
Verwaltung (Herr Darius) entfällt
Verwaltung (Frau A. Schmitz) entfällt
1. CDU CDU
2. CDU CDU
3. SPD SPD
4. WFW WFW
5. Bündnis
90/Die Grünen Bündnis
90/ Die Grünen
6. FDP FDP
7. Krethi
& Plethi/Die Linke Krethi
& Plethi/Die Linke
Anmerkung: Die CDU hat im Beirat der Kunst, Kultur und Heimatpflege
gGmbH, aufgrund der Verteilung der Sitze im Stadtrat, einen Sitz weniger als in
der letzten Wahlperiode.
13. Verwaltungsrat
des Stadtbetriebes Wassenberg AöR
Mitglied Vertreter
Verwaltung (BM) entfällt
Verwaltung (Herr Darius) entfällt
Verwaltung (Herr Oeben) entfällt
1. CDU CDU
2. CDU CDU
3. CDU CDU
4. CDU CDU
5. CDU CDU
6. CDU CDU
7. CDU CDU
8. CDU CDU
9. Bündnis
90/Die Grünen Bündnis
90/Die Grünen
10. Bündnis
90/Die Grünen Bündnis
90/Die Grünen
11. Bündnis
90/Die Grünen Bündnis
90/Die Grünen
12. SPD SPD
13. SPD SPD
14. WFW WFW
15. WFW WFW
16. Krethi
& Plethi/Die Linke Krethi
& Plethi/Die Linke
17. Krethi
& Plethi/Die Linke Krethi
& Plethi/Die Linke
18. FDP FDP
Stadtverordneter Peters teilt mit, dass bei Punkt 11.10 Stadtverordnete Vieten den Stadtverordneten Ambrosius ersetzen soll.
Stadtverordneter Vaßen gibt bekannt, dass die WFW-Fraktion gegen eine offene Wahl bei Punkt 11.7 sei.
Stadtverordneter Lang teilt mit, dass bei Punkt 11.5.1 Stadtverordneter Mank den Stadtverordneten Eilert ersetzen soll.
Zudem gibt Stadtkämmerer Darius bekannt, dass die Anzahl der Mitglieder im Aufsichtsrat des Stadtbetriebes Wassenberg (AöR) angepasst werden sollte (nicht wie in der Vorlage geschrieben), ansonsten müsste noch die Satzung des Stadtbetriebes Wassenberg geändert werden. Der Rat erklärt sich damit einstimmig einverstanden, dass der Aufsichtsrat des Stadtbetriebes Wassenberg (AöR) ein Ausschuss mit 17 Mitgliedern bleibt. Durch die Verkleinerung des Ausschusses entscheidet, aufgrund der Sitzverteilung im Rat, das Los über die Sitze im Aufsichtsrat für die WFW-Fraktion und der Fraktion Krethi & Plethi/Die Linke. Bürgermeister Maurer lost aus, dass die Fraktion Krethi & Plethi/Die Linke 2 Sitze im Aufsichtsrat erhält und die WFW-Fraktion dagegen nur einen Sitz. Gemäß der Vorlage gibt die WFW-Fraktion bekannt, dass Stadtverordneter Gehr den Sitz im Aufsichtsrat behält und Stadtverordneter Vaßen seinen Sitz abgibt.
Nach den Wortmeldungen der Fraktionen und der Verwaltung lässt Bürgermeister Maurer darüber abstimmen, ob die zu besetzenden Gremien en bloc abgestimmt werden, mit Ausnahme des Punktes 11.7. Damit erklärt sich der Rat einstimmig einverstanden.