Sitzung: 12.11.2020 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB1/026/2020
Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Gemäß §
10 der Hauptsatzung i.V.m § 3 der Zuständigkeitsordnung hat der Rat nachstehend
aufgeführte Ausschüsse gebildet und besetzt:
1.
Haupt- und Finanzausschuss 18 Stadtverordnete
2.
Rechnungsprüfungsausschuss 18 Mitglieder
10
Stadtverordnete
8 sachkundige Bürger
3.
Wahlprüfungsausschuss 18 Mitglieder
10
Stadtverordnete
8 sachkundige Bürger
4.
Personalausschuss 18 Mitglieder
10
Stadtverordnete
8 sachkundige Bürger
5.
Bauausschuss 18 Mitglieder
10
Stadtverordnete
8 sachkundige Bürger
1 beratendes Mitglied (§ 58 Abs. 1 GO NRW)
6.
Wirtschaftsförderungs- und 18 Mitglieder
Grundstücksausschuss 10
Stadtverordnete
8 sachkundige Bürger
7.
Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss 18 Mitglieder
10
Stadtverordnete
8 sachkundige Bürger
1 beratendes Mitglied
8.
Kultur- und Sportausschuss 18 Mitglieder
10
Stadtverordnete
8 sachkundige Bürger 4 beratende Mitglieder
je
1 beratendes Mitglied (§ 58 Abs. 1 GO NRW)
(Heimatverein Wassenberg, Heimatring Myhl,
Stadtsportverband, örtl. Sachverständiger aus dem Bereich der Denkmalpflege)
9.
Ausschuss für Bildung, Soziales und 18 Mitglieder
Generationenfragen 10 Stadtverordnete
8 sachkundige Bürger
3 beratende Mitglieder (§ 58 Abs. 1 GO NRW)
(je 1 Vertreter der Kath. und Ev. Kirche sowie
1 Vertreter der städtischen Jugendfreizeit- einrichtung
Die
Festlegung der zu bildenden Ausschüsse erfolgt durch Ratsbeschluss mit
einfacher Mehrheit. Dabei hat der Bürgermeister Stimmrecht.
Nach der
Entscheidung, welche Ausschüsse gebildet werden sollen, ist gemäß § 58 Abs. 1
Satz 1 GO NRW mit der Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder die
Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse zu regeln. Mit Blick auf die
Entscheidungsfähigkeit der Ausschüsse sollte eine ungerade Zahl bei der Anzahl
der Ausschussmitglieder Berücksichtigung finden. Diese Beschlüsse über die
Zusammensetzung und die Befugnisse der Ausschüsse treffen alleine die
Ratsmitglieder.
Der
Bürgermeister hat hier kein Stimmrecht.
Anmerkung:
Der
Wahlausschuss wird nach dem KWahlG erst vor der Komm.-Wahl gebildet.
Bürgermeister Maurer teilt mit, dass in der interfraktionellen Sitzung festgelegt worden sei, den Planungs- und Umweltausschuss in Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss und den Schul-, Sozial- und Jugendausschuss in Ausschuss für Bildung, Soziales und Generationenfragen umzubenennen.
Zudem sei festgelegt worden, dass zukünftig alle Ausschüsse gleichermaßen aus 18 Mitgliedern bestehen.
Sodann lässt Bürgermeister Maurer abstimmen.
Beschluss 1:
(einstimmig)
Festlegung der
Ausschüsse:
1.Haupt- und
Finanzausschuss
2.Rechnungsprüfungsausschuss
3.Wahlprüfungsausschuss
4.Personalausschuss
5.Bauausschuss
6.Wirtschaftsförderungs-
und Grundstücksausschuss
7.Planungs-, Umwelt-
und Klimaausschuss
8.Kultur- und
Sportausschuss
9.Ausschuss für
Bildung, Soziales und Generationenfragen
Beschluss 2:
(einstimmig)
Alle Ausschüsse bestehen gleichermaßen aus 18 Mitgliedern. Sie bestehen immer aus 10 Stadtverordneten und 8 sachkundigen Bürgern/innen.