Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die vorgeschriebene Verpflichtung kann in der Weise vollzogen werden, dass der Bürgermeister die Anwesenden bittet, sich von den Sitzen zu erheben und alle Stadtverordneten ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Wassenberg erfüllen werde.“

 

Der Bürgermeister stellt anschließend fest, dass die Ratsmitglieder damit in ihr Amt eingeführt sind.

 

Die neu gewählten Mitglieder des Rates der Stadt Wassenberg werden gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW durch Bürgermeister Maurer in ihr Amt als Stadtverordnete eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Bürgermeister Maurer bittet die Anwesenden, sich von den Sitzen zu erheben und bittet die Stadtverordneten, ihr Einverständnis durch Nachsprechen der folgenden Verpflichtungsformel zu bekunden:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Wassenberg erfüllen werde.“

 

Bürgermeister Maurer heißt die Stadtverordneten im Rat der Stadt Wassenberg herzlich willkommen.