Sitzung: 24.09.2020 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32
Vorlage: BV/FB6/102/2020
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Wassenberg hat am 30. Januar 2020 die Einleitung des 1. vereinfachten
Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 86 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft
Orsbeck mit folgender Zielsetzung beschlossen:
-
Teilweise Standortveränderung der
Flächen „Nebenanlagen mit Tribünenanlage“
-
Anpassung des Zufahrtsbereichs von der
B 221 auf der Grundlage der abgestimmten Ausführungsplanung
-
Veränderte Flächen für den Gemeinbedarf
der für sportliche Zwecke dienenden Anlagen
-
Teilweise Anpassung der Höhenangaben in
m über NHN auf Grundlage der abgestimmten Ausführungsplanung
-
Anlage von ergänzenden Grünflächen nach
§ 25 Abs. 1 Nr. 25 BauGB auf den Verkehrsflächen mit der besonderen Zweckbestimmung
„öffentliches Parken“.
Die Bekanntmachung über die Einleitung
des 1. vereinfachten Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 86 „Orsbecker
Feld“ in der Ortschaft Orsbeck erfolgte im Amtsblatt 03/2020 am 03.02.2020.
Die Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
fand vom 18.06. bis 17.07.2020 statt.
Der Kreis Heinsberg hat in seiner
Stellungnahme vom 10.07.2020 (Anlage 1) Anregungen und Hinweise vorgebracht,
welche alle Berücksichtigung finden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 03.08. bis 04.09.2020 statt
(öffentliche Bekanntmachung hierüber erfolgte im Amtsblatt Nr. 14/2020 am
23.07.2020). Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches
(Anlage 2), der geänderte Bebauungsplan (Anlage 3) sowie die Begründung (Anlage
4) sind beigefügt.
Die Anlagen können auch
im Ratsinformationssystem eingesehen und abgerufen werden.
Die aktuelle
Planfassung, einschließlich der dazugehörigen Begründung, lag im öffentlichen
Teil der Sitzung zur Einsichtnahme aus.
Beschluss: (einstimmig)
a)
Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
1.
Stellungnahme des Landrates des Kreises
Heinsberg vom 10.07.2020
-Untere
Bodenschutzbehörde-
Die
vorgebrachten Anregungen der Unteren Bodenschutzbehörde finden bei der
Ausführung der einzelnen Baumaßnahmen Beachtung.
-Immissionsschutz-
Die
vorgebrachten Anregungen der Immissionsschutzbehörde des Kreises Heinsberg
finden unter Punkt 11.1 der textlichen Festsetzungen Berücksichtigung.
-Amt
für Bauen und Wohnen-
Der
Hinweis des Amtes für Bauen und Wohnen des Kreises Heinsberg wurde
berücksichtigt und die Eindeutigkeit des Bebauungsplanes hergestellt.
Die
vorgebrachten Anregungen des Kreises Heinsberg vom 10.07.2020 werden anerkannt
und finden ihre Berücksichtigung in den textlichen Festsetzungen.
b) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) im Zeitraum vom 03.08. bis 04.09.2020 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
c) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch
(BauGB)
Die 1. vereinfachte Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 86 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck wird gemäß
§ 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.