Sitzung: 24.09.2020 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32
Vorlage: BV/FB5/086/2020
Der Rat der Stadt Wassenberg nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung
zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Auf die beiliegende Gebührenkalkulation wird verwiesen.
Die Abrechnung
des Gebührenhaushalts Abfallwirtschaft 2019 endet mit einer Auflösung des Sonderpostens
für den Gebührenausgleich in Höhe von 51.370,76 € (geplant waren 78.000,00 €).
Der Bestand dieses Sonderpostens betrug zum 01.01.2020 37.683,03 €. Hiervon ist
im Haushalt 2020 eine weitere Auflösung in Höhe von 10.500,00 € eingeplant.
Nach der derzeitigen Entwicklung reicht dieser Betrag nicht aus die gestiegenen
Aufwendungen zu decken. Es wird mit einer Entnahme von 25.000,00 € gerechnet.
Von dem verbleibenden Sonderposten werden 9.500,00 € in die Kalkulation
eingestellt.
Die
Rahmenbedingungen für die Gebührenkalkulation sind derzeit schwierig, da die
gesamten Auswirkungen der Corona-Pandemie noch nicht absehbar sind. In diesem
Jahr ist erkennbar mehr Haus- und Sperrmüll angefallen (rd. 10 %), bedingt
durch die zeitweise Schließung der Kleinanlieferplätze in Rothenbach und
Hahnbusch musste mehr Sperrmüll abgefahren werden, insbesondere auch die
Sammlung von Elektro- und Elektronik-Schrott ist deutlich angestiegen (in den
letzten Jahren waren 6 Abfuhren mehr als ausreichend, in diesem Jahr haben wir
bereits 9 Abfuhren festgelegt). Sicherlich werden sich in den nächsten Monaten
die häuslichen „Aufräumaktionen“ wieder reduzieren, was wieder zu „normalen“
Verhältnissen führt; nicht einzuschätzen ist, wie sich das Hausmüllaufkommen
verändern wird durch mehr Arbeiten im Homeoffice.
Das
Abfallvolumen steigt auch durch mehr Einwohner; durch die Neubaugebiete
entstehen längere Fahrzeiten bei den Abfall- und Wertstoffsammlungen. Auf der
anderen Seite sind die Erlöse aus der Vermarktung des Altpapiers drastisch
gesunken, so dass der ohnehin niedrig angesetzte Ansatz nicht erreicht werden
kann. Für das kommende Jahr wird seitens des Kreises Heinsberg aber wieder mit
höheren Erlösen gerechnet.
Die steigende
Einwohnerzahl wurde bei der Kalkulation über eine höhere Anzahl von
Abfallgefäßen berücksichtigt. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass die
derzeit gültigen Gebührensätze auf für das Jahr 2021 auskömmlich sein werden.
Die Abfallgebühren bleiben 2021 konstant.
Beschluss: (einstimmig)
Der Rat beschließt
die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1).