Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32

Der Rat nimmt die Vorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Auf die beiliegenden Gebührenkalkulationen wird verwiesen.

 

a)           Straßenreinigung

Trotz steigender Aufwendungen für die Straßenreinigung verbleiben die Gebühren durch die Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich konstant bei 1,10 €/m.

 

b)           Winterdienst

Die Abrechnung des Gebührenhaushalts Winterdienst führte zu einer vollständigen Auflösung des Sonderpostens sowie der Feststellung eines Fehlbetrags in Höhe von 1.399,65 €. Ende 2020 wird dieser Fehlbetrag voraussichtlich rd. 1.800,00 € betragen. Die Deckung dieses Fehlbetrages erfolgt in den kommenden Jahren, ein Drittel wird im Jahr 2021 in die Kalkulation eingestellt. Bei geringeren sonstigen Aufwendungen - wenn der Winter wie in den letzten Jahren eher mild ausfällt - verbleibt der Gebührensatz konstant bei 0,40 €/m.

 

Damit bleibt auch der kombinierte Gebührensatz für Sommer- und Winterdienst konstant bei 1,50 €/m.

 

 

 


Beschluss: (einstimmig)


Der Rat beschließt die beiliegenden Gebührenbedarfsberechnungen (Anlagen 1 und 2).