Sitzung: 24.09.2020 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32
Vorlage: BV/FB5/085/2020
Der Rat nimmt die
Vorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Auf die beiliegenden Gebührenkalkulationen wird verwiesen.
a) Straßenreinigung
Trotz steigender Aufwendungen für die Straßenreinigung verbleiben die
Gebühren durch die Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich konstant bei 1,10 €/m.
b) Winterdienst
Die Abrechnung des Gebührenhaushalts Winterdienst führte zu einer
vollständigen Auflösung des Sonderpostens sowie der Feststellung eines
Fehlbetrags in Höhe von 1.399,65 €. Ende 2020 wird dieser Fehlbetrag
voraussichtlich rd. 1.800,00 € betragen. Die Deckung dieses Fehlbetrages
erfolgt in den kommenden Jahren, ein Drittel wird im Jahr 2021 in die
Kalkulation eingestellt. Bei geringeren sonstigen Aufwendungen - wenn der
Winter wie in den letzten Jahren eher mild ausfällt - verbleibt der
Gebührensatz konstant bei 0,40 €/m.
Damit bleibt auch der kombinierte Gebührensatz für Sommer- und Winterdienst konstant bei 1,50 €/m.
Beschluss: (einstimmig)
Der Rat beschließt die beiliegenden Gebührenbedarfsberechnungen
(Anlagen 1 und 2).