Sitzung: 24.09.2020 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32
Vorlage: BV/FB5/076/2020
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Der Landtag NRW hat
die Änderung der Selbstüberwachungs-Verordnung für öffentliche und private
Abwasseranlagen (SüwVO Abw NRW) beschlossen. Danach wurde die fristgebundene
Pflicht zur Durchführung einer Zustands- und Funktionsprüfung in
Wasserschutzgebieten für private Abwasserleitungen, die häusliches Abwasser
führen, für die Zukunft abgeschafft.
Daher ist die Satzung
entbehrlich.
Die für gewerbliche Abwässer verbleibenden Regelungen werden in die Entwässerungssatzung übernommen, deren Fortschreibung ohnehin für 2021 geplant ist.
Beschluss: (einstimmig)
Der Rat beschließt,
die Satzung der Stadt Wassenberg zur Festlegung von Fristen für die Zustands-
und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gem. § 53 Abs. 1 e Satz 1
LWG NRW vom 14.02.2014 aufzuheben.