Der Rat der Stadt
Wassenberg nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die Stadt Wassenberg macht gem. § 116a
Abs. 1 und 2 Gemeindeordnung (GO) NRW von der Möglichkeit einer
größenabhängigen Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines
Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 Gebrauch.
In diesem Fall ist gem. § 116a Abs. 3 i.
V. m. § 117 Abs. 1 GO NRW ein Beteiligungsbericht zu erstellen.
Der
Beteiligungsbericht hat gem. § 117 Abs. 2 GO NRW folgende Informationen zu
sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und
privatrechtlicher Form zu enthalten:
1.
Beteiligungsverhältnisse
2.
Jahresergebnisse der
verselbständigten Aufgabenbereiche
3.
Stand der Verbindlichkeiten
und Entwicklung des Eigenkapitals
jedes verselbständigten Aufgabenbereichs
4.
Wesentliche Finanz- und
Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander
und mit der Kernverwaltung
Gemäß § 53
Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) NRW sind zusätzlich zu den Beteiligungsverhältnissen
ebenfalls die Ziele der Beteiligung und die Erfüllung des öffentlichen Zwecks
gesondert anzugeben und zu erläutern.
Der nach diesen Vorgaben erstellte
Beteiligungsbericht der Stadt Wassenberg für das Berichtsjahr 2019 ist als
Anlage beigefügt.
Nach Prüfung
durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist über diesen Beteiligungsbericht durch
den Rat der Stadt Wassenberg in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
Beschluss: (einstimmig)
Der Rat der
Stadt Wassenberg bestätigt den als Anlage beigefügten Beteiligungsbericht der
Stadt Wassenberg für das Berichtsjahr 2019 gem. § 117 Abs. 1 Satz 3 GO NRW.