Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32

Der Rat der Stadt Wassenberg nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Die Stadt Wassenberg macht gem. § 116a Abs. 1 und 2 Gemeindeordnung (GO) NRW von der Möglichkeit einer größenabhängigen Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 Gebrauch.

 

In diesem Fall ist gem. § 116a Abs. 3 i. V. m. § 117 Abs. 1 GO NRW ein Beteiligungsbericht zu erstellen.

 

Der Beteiligungsbericht hat gem. § 117 Abs. 2 GO NRW folgende Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgaben­bereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu enthalten:

 

1.      Beteiligungsverhältnisse

 

2.      Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche

 

3.      Stand der Verbindlichkeiten und Entwicklung des Eigenkapitals

jedes verselbständigten Aufgabenbereichs

 

4.      Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander

und mit der Kernverwaltung

 

Gemäß § 53 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) NRW sind zusätzlich zu den Beteiligungs­verhältnissen ebenfalls die Ziele der Beteiligung und die Erfüllung des öffentlichen Zwecks gesondert anzugeben und zu erläutern.

 

 

Der nach diesen Vorgaben erstellte Beteiligungsbericht der Stadt Wassenberg für das Berichtsjahr 2019 ist als Anlage beigefügt.

 

 

Nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist über diesen Beteiligungsbericht durch den Rat der Stadt Wassenberg in öffentlicher Sitzung zu beschließen.

 

 


Beschluss: (einstimmig)


Der Rat der Stadt Wassenberg bestätigt den als Anlage beigefügten Beteiligungsbericht der Stadt Wassenberg für das Berichtsjahr 2019 gem. § 117 Abs. 1 Satz 3 GO NRW.