Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Gem. § 102 GO NRW ist der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt zutreffend darstellen. Der Rechnungsprüfungs-ausschuss hat über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen.

 

Zur Durchführung dieser Arbeiten hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss der Wirtschaftsprüferin Frau Dipl.-Kauffrau Birgit Harren-Trachte bedient.

 

Die nach § 102 Abs. 1 GO NRW vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses 2019 ist somit erfolgt.

Zur Erläuterung des Jahresergebnisses wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den beiliegenden Prüfbericht verwiesen. Die Wirtschaftsprüferin Frau Dipl.-Kauffrau Birgit Harren-Trachte steht in der Sitzung zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

 

Gem. § 96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest.

Wird die Feststellung des Jahresabschlusses vom Rat verweigert, so sind die Gründe dafür gegenüber dem Bürgermeister anzugeben.

 

Mit dem Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses ist auch über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen. Die Ergebnisrechnung 2019 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.903.366,52 € ab. Gem. § 75 Abs. 3 GO NRW können Jahresüberschüsse durch Beschluss nach § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt werden.

 

Die Stadtverordneten entscheiden zudem über die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigern sie die Entlastung oder sprechen sie diese mit Einschränkungen aus, so haben sie dafür die Gründe anzugeben.

Aufgrund des vorliegenden Prüfberichtes ergeben sich keine Anhaltspunkte, die einer Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019 entgegenstehen würden.

 

Abschließend erfolgen die formalen Hinweise, dass in der Ratssitzung am 24.09.2020 der Bürgermeister bei der Beschlussfassung zu Buchstabe c) des Beschlussvorschlags nicht mitwirkt und auch den Vorsitz abgibt.

 

 

Bei der Beschlussfassung zu Buchstabe c) übergibt Bürgermeister Manfred Winkens den Vorsitz an den stv. Bürgermeister Frank Winkens. Frank Winkens lässt über den Buchstabe c) abstimmen.


Beschluss: (einstimmig)


Der Rat der Stadt Wassenberg beschließt

 

                a)    den als Anlage beigefügten und von der Wirtschaftsprüferin Frau Dipl.-Kauffrau Birgit Harren-Trachte örtlich geprüften Jahresabschluss 2019 gem. § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW festzustellen und

 

b)      den lt. Ergebnisrechnung 2019 festgestellten Jahresüberschuss in Höhe von 1.903.366,52 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen, sowie

 

c)       dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilen.