Sitzung: 01.09.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: BV/FB3/095/2020
Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Unabhängig
von einer fehlenden Zuständigkeit oder Ermächtigung der Stadt
(verkehrsrechtliche Anordnungen werden für die kreisangehörigen Kommunen unter
25.000 Einwohnern durch das Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg getroffen
und angeordnet) wird die Anregung ausschließlich auf die Ausbauart der
Parkstraße gestützt und nicht auf die tatsächlichen Verkehre oder
Verkehrsverhältnisse. Einzig der Linienverkehr wird genannt, der aufgrund der
Größe, Beschaffenheit und Trägheit der Fahrzeuge auf der Parkstraße kaum
Möglichkeit hat, rasen zu können und eh innerorts auf der Parkstraße langsam
unterwegs ist.
Der
Ausbau der Parkstraße in ihrem jetzigen Zustand erfolgte in Absprache mit dem
Straßenverkehrsamt und der Polizei hinsichtlich der nach dem Ausbau nach
Straßenverkehrsrecht einzurichtenden Regelungen nach der StVO. Da eine
Geschwindigkeitsbegrenzung unterhalb der innerorts geltenden
Höchstgeschwindigkeit nicht angeordnet wurde ist davon auszugehen, dass dies
für die Parkstraße sowohl hinsichtlich der Ausbauart als auch deren
innerörtlicher Haupterschließungsfunktion nicht angezeigt ist.
Im Übrigen haben kürzlich erfolgte
Messungen des Straßenverkehrsamtes über den Zeitraum einer vollen Woche mittels
einer stationären Anlage ergeben, dass die Geschwindigkeiten auf der
Pontorsonallee und der Parkstraße zu 85 % unterhalb oder gleich der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit lagen und dieser sog. V85-Wert einen Maßstab darstellt,
der keine (weiteren) geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen aus Sicht des SVA
Heinsberg erfordert.
Beschluss: (19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen)
Der Anregung zur
Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Parkstraße wird nicht
stattgegeben.