Sitzung: 01.09.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 3
Vorlage: BV/FB3/094/2020
Der Ausschuss nimmt
die Vorlage zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Mit Antrag vom
09.09.2019 beantragt der SPD-Ortsverein den Einbau einer Querungshilfe im
Bereich der westlich der Roermonder Straße liegenden Wohn-/Neubaugebiete im
Wege der Schulwegsicherung für die Kinder aus diesem Gebiet, die die GGS
Burgberg in Wassenberg besuchen.
Der Antrag ist als Anlage zur Kenntnisnahme beigefügt.
Die Verwaltung hat
daraufhin die Gesamtzahl der grundschulpflichtigen Kinder aller westlich der
Roermonder Str. im Stadtteil Wassenberg einschließlich auch der Lambertusstraße
im Ortsteil Birgelen liegenden Wohnbereiche ermittelt. Anschließend wurde über
den Fachbereich Schulen die Anzahl der Kinder ermittelt, die die GGS Am
Burgberg besuchen und so im Falle eines Fußweges zur Schule die Straße
überqueren müssten.
Von den so ermittelten
47 Kindern insgesamt besuchten bis zu Sommerferien 5 Kinder die GGS Am
Burgberg. Ob diese 5 Kinder allesamt fußläufig zur Schule gehen ist nicht
bekannt, aber die Feststellung, dass zahlreiche Kinder regelmäßig von den
Eltern mit dem Auto bis vor die Schule gebracht werden (Stichwort Elterntaxi)
lässt den Schluss zu, dass nicht alle (übrig gebliebenen) 5 Kinder alleine und
zu Fuß zur Schule gehen (müssen).
Hinzu kommt, dass im
Bereich der Dammstraße eine weitere fußläufige Verbindung durch das Gebiet Alte
Molkerei etc. vorhanden ist, sodass die Kinder abseits von Hauptverkehrsstraßen
die Schule erreichen können.
Unter Berücksichtigung, dass es den (wenigen) Eltern zumutbar ist, das Schulkind zumindest über die Roermonder Str. auf die andere Seite zu begleiten und der Aufwand für den Einbau einer Querungshilfe außer Verhältnis zu einer adäquaten oder tatsächlichen Inanspruchnahme steht, schlägt die Verwaltung vor, die Anregung zurückzustellen und eine Neubewertung nach kompletter Fertigstellung der Baugebiete im BPL 80 b vorzunehmen.
Beschluss: (18 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen)
Die Anregung zum Bau
einer Querungshilfe wird zurückgestellt bis zu einer Fertigstellung des
Baugebietes im Bebauungsplan 80 b.