Sitzung: 01.09.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB3/093/2020
Der Ausschuss nimmt
die Vorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Die Fraktion DIE LINKE
beantragt, die Verwaltung solle für die jeweiligen Wahlen in jedem Wahlbezirk
an zentraler Stelle eine Plakatwand zur Verfügung stellen, an der jeweils ein
Plakat zur anstehenden Wahl der Öffentlichkeit präsentiert werden kann.
Zur weiteren
Begründung der Fraktion wird auf den als Anlage
beigefügten Antrag verwiesen.
Diesem Antrag sollte
aus folgenden Gründen nicht stattgegeben werden:
Gem. RdErl. d. Ministeriums
für Verkehr, Energie und Landesplanung – III B 2 - 22-33 - u. d.
Innenministeriums -11/20-10.10 – v. 8.8.2003 (Stand 24.04.2020) ist die
Plakatwerbung aus Anlass der Kommunalwahlen innerhalb einer Zeit von drei
Monaten unmittelbar vor dem Wahltag zulässig.
Aus diesem Beispiel
für die Kommunalwahl ist ersichtlich, dass es den
Parteien/Wählergruppen/Bewerbern aus Anlass von Wahlen gestattet ist,
entgegen sonstiger Einschränkungen (z.B. Plakatierungsverbote, Sondernutzungen
etc.) im öffentlichen Raum für sich zu werben.
Dies bedeutet aber
nicht, dass die Städte die Werbe-Voraussetzungen schaffen müssen. Wer, wieviel
und in welchem Umfang Werbung aus Anlass von Wahlen betreiben will, entscheidet
der Werbende.
Die von der Fraktion
gewünschte Reglementierung durch die Verwaltung auf ein Plakat je Plakatwand je
Ort greift in diese Entscheidungsfreiheit ein. Die Aussage der Antragssteller,
durch die Plakatwand wäre dem parteilichen Informationsinteresse genüge getan,
ist eine einseitige Sichtweise der Fraktion.
Darüber hinaus ist die
Verwaltung insbesondere zu Zeiten von Wahlen zur Neutralität verpflichtet, die
ein Eingreifen in die politische „Werbefreiheit“ verbietet.
Dies betrifft auch die Beschaffung, den Auf- und Abbau und die Instandhaltung der Wahlwerbeanlagen durch die Stadt für vielfältige, unterschiedliche, politische Interessen, die wenig oder keinen Bezug zu den städtischen Aufgaben haben. Kosten von Wahlwerbung unterschiedlichster Parteien/Wählergruppen/Bewerbern durch die Stadt tragen zu lassen, ist nicht vertretbar.
Beschluss: (einstimmig)
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE zur
Aufstellung von Plakatwänden durch die Stadt zum Zwecke der Wahlwerbung wird
abgelehnt.