Sitzung: 01.09.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 3
Vorlage: BV/FB3/092/2020
Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die JUSOS Wassenberg
regen an, die während der Schulferien durch sog. „Bischofsmützen“ im Bereich
der GGS Burgberg (Kirchstraße und Burgstraße) verdeckten Verkehrszeichen für
eine Tempoeinschränkung auf max. 30 km/h in der Zeit von 7-17 Uhr auch während
der Schulferien generell gelten zu lassen.
Zur Begründung wird
auf den als Anlage beigefügten
Antrag verwiesen.
Zum einen ist dem
Antrag nicht zu entnehmen, welche und wieviele Betreuungsangebote während der
Ferienzeit in der GGS stattfinden und ob dies eine Vergleichbarkeit mit dem
normalen Schulangebot außerhalb der Ferien und dem aus diesem Grunde
eingerichteten Tempolimit annähernd zulässt. Es spricht jedoch viel für die
Annahme, dass das außerschulische Ferienangebot nur gelegentlich mit einer
kleinen Anzahl Teilnehmern vorzufinden ist.
Zum anderen dient die,
vom zuständigen Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg und des
Landesbetriebes NRW angeordnete Verdeckung dieser Verkehrszeichen,
a) der echten, tatsächlichen und i.d.R.
vorkommenden Berücksichtigung des Anlasses für die eigentliche Errichtung der
Verkehrszeichen
b) der Erzielung eines erhöhten
Aufmerksamkeitseffektes des regelmäßig dort vorbeifahrenden Kraftverkehres
durch auffällige Veränderungen.
Nach Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt Heinsberg wird einer Abkehr von dieser Verfahrensweise ebenso nicht zugestimmt.
Beschluss: (18 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen)
Der Anregung JUSOS
Wassenberg vom 17.07.2020 zur durchgehenden Temporegelung im Bereich der GGS
Wassenberg auch während der Schulferien wird nicht stattgegeben.