Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Die JUSOS Wassenberg regen an, die während der Schulferien durch sog. „Bischofsmützen“ im Bereich der GGS Burgberg (Kirchstraße und Burgstraße) verdeckten Verkehrszeichen für eine Tempoeinschränkung auf max. 30 km/h in der Zeit von 7-17 Uhr auch während der Schulferien generell gelten zu lassen.

 

Zur Begründung wird auf den als Anlage beigefügten Antrag verwiesen.

 

Zum einen ist dem Antrag nicht zu entnehmen, welche und wieviele Betreuungsangebote während der Ferienzeit in der GGS stattfinden und ob dies eine Vergleichbarkeit mit dem normalen Schulangebot außerhalb der Ferien und dem aus diesem Grunde eingerichteten Tempolimit annähernd zulässt. Es spricht jedoch viel für die Annahme, dass das außerschulische Ferienangebot nur gelegentlich mit einer kleinen Anzahl Teilnehmern vorzufinden ist.

 

Zum anderen dient die, vom zuständigen Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg und des Landesbetriebes NRW angeordnete Verdeckung dieser Verkehrszeichen,

 

a)      der echten, tatsächlichen und i.d.R. vorkommenden Berücksichtigung des Anlasses für die eigentliche Errichtung der Verkehrszeichen

 

b)      der Erzielung eines erhöhten Aufmerksamkeitseffektes des regelmäßig dort vorbeifahrenden Kraftverkehres durch auffällige Veränderungen.

 

Nach Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt Heinsberg wird einer Abkehr von dieser Verfahrensweise ebenso nicht zugestimmt.

 


Beschluss: (18 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen)


Der Anregung JUSOS Wassenberg vom 17.07.2020 zur durchgehenden Temporegelung im Bereich der GGS Wassenberg auch während der Schulferien wird nicht stattgegeben.