Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Der Ausschuss nimmt die Vorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Mit der als Anlage beigefügten Anregung wird der Einbau fernbedienbarer, im Straßenkörper versenkbarer Poller vor dem Wendehammer Lambertusstraße angeregt, um die dortige, ordnungswidrige Müllablagerung zu unterbinden.

 

Die Umsetzung dieser Anregung scheidet aus wirtschaftlichen und finanziellen Gründen sowie der Unverhältnismäßigkeit im Übrigen aus.

 

Das Problem der illegalen und ordnungswidrigen Abfallbeseitigung beschränkt sich nicht auf den Wendehammer am Ende der Lambertusstraße, sondern auf unzählige andere Örtlichkeiten und Straßenbereiche im Stadtgebiet ebenso.

 

Der Wendehammer am Ende der Lambertusstraße in dieser Kette ist auch nicht der Umschlagplatz schlechthin, der eine solche Maßnahme als Priorität rechtfertigen würde.

 

Zur Verbesserung der Situation wird bereits der Grünbewuchs zur Einsehbarkeit und damit Abschreckung niedrig geschnitten. Von Seiten des Stadtbetriebes wird auch im Vergleich mit anderen „wilden Müllkippen“ keine besondere, außergewöhnliche Belastung des Wendehammers beschrieben.

 

Daneben wird von den Antragstellern völlig offen gelassen, wer denn die „anderen Berechtigten“ außer Schulbusfahrern sein sollen, die per Fernbedienung die Poller runter- und wieder rauffahren, um zum Wendehammer zu gelangen und vor allem – warum - ?

 

Die Anregung ist inhaltlich auch nicht hinsichtlich zu erwartender Kosten substantiiert. Es dürfte jedoch auch ohne die Einholung von Kostenangeboten abschätzbar sein, dass der nötige Aufwand außer Verhältnis zum erwarteten Erfolg steht.

 

Der Anregung sollte aus Sicht der Verwaltung nicht weiter gefolgt werden.

 


Beschluss: (20 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)


Der Anregung des SPD-Ortsvereines vom 21.06.2020 auf Einbau fernbedienbarer, versenkbarer Poller vor dem Wendehammer Lambertusstraße wird nicht stattgegeben.