Sitzung: 01.09.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/FB3/091/2020
Der Ausschuss nimmt
die Vorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Mit der als Anlage
beigefügten Anregung wird der Einbau fernbedienbarer, im Straßenkörper
versenkbarer Poller vor dem Wendehammer Lambertusstraße angeregt, um die
dortige, ordnungswidrige Müllablagerung zu unterbinden.
Die Umsetzung dieser
Anregung scheidet aus wirtschaftlichen und finanziellen Gründen sowie der
Unverhältnismäßigkeit im Übrigen aus.
Das Problem der
illegalen und ordnungswidrigen Abfallbeseitigung beschränkt sich nicht auf den
Wendehammer am Ende der Lambertusstraße, sondern auf unzählige andere
Örtlichkeiten und Straßenbereiche im Stadtgebiet ebenso.
Der Wendehammer am
Ende der Lambertusstraße in dieser Kette ist auch nicht der Umschlagplatz schlechthin, der eine solche Maßnahme als
Priorität rechtfertigen würde.
Zur Verbesserung der
Situation wird bereits der Grünbewuchs zur Einsehbarkeit und damit Abschreckung
niedrig geschnitten. Von Seiten des Stadtbetriebes wird auch im Vergleich mit
anderen „wilden Müllkippen“ keine besondere, außergewöhnliche Belastung des
Wendehammers beschrieben.
Daneben wird von den
Antragstellern völlig offen gelassen, wer denn die „anderen Berechtigten“ außer
Schulbusfahrern sein sollen, die per Fernbedienung die Poller runter- und
wieder rauffahren, um zum Wendehammer zu gelangen und vor allem – warum - ?
Die Anregung ist
inhaltlich auch nicht hinsichtlich zu erwartender Kosten substantiiert. Es
dürfte jedoch auch ohne die Einholung von Kostenangeboten abschätzbar sein,
dass der nötige Aufwand außer Verhältnis zum erwarteten Erfolg steht.
Der Anregung sollte aus Sicht der Verwaltung nicht weiter gefolgt werden.
Beschluss: (20 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)
Der Anregung des
SPD-Ortsvereines vom 21.06.2020 auf Einbau fernbedienbarer, versenkbarer Poller
vor dem Wendehammer Lambertusstraße wird nicht stattgegeben.