Sitzung: 01.09.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB5/086/2020
Der Ausschuss nimmt
die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Auf die beiliegende
Gebührenkalkulation wird verwiesen.
Die Abrechnung des
Gebührenhaushalts Abfallwirtschaft 2019 endet mit einer Auflösung des
Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 51.370,76 € (geplant waren
78.000,00 €). Der Bestand dieses Sonderpostens betrug zum 01.01.2020 37.683,03
€. Hiervon ist im Haushalt 2020 eine weitere Auflösung in Höhe von 10.500,00 €
eingeplant. Nach der derzeitigen Entwicklung reicht dieser Betrag nicht aus die
gestiegenen Aufwendungen zu decken. Es wird mit einer Entnahme von 25.000,00 €
gerechnet. Von dem verbleibenden Sonderposten werden 9.500,00 € in die
Kalkulation eingestellt.
Die
Rahmenbedingungen für die Gebührenkalkulation sind derzeit schwierig, da die
gesamten Auswirkungen der Corona-Pandemie noch nicht absehbar sind. In diesem
Jahr ist erkennbar mehr Haus- und Sperrmüll angefallen (rd. 10 %), bedingt
durch die zeitweise Schließung der Kleinanlieferplätze in Rothenbach und
Hahnbusch musste mehr Sperrmüll abgefahren werden, insbesondere auch die
Sammlung von Elektro- und Elektronik-Schrott ist deutlich angestiegen (in den
letzten Jahren waren 6 Abfuhren mehr als ausreichend, in diesem Jahr haben wir
bereits 9 Abfuhren festgelegt). Sicherlich werden sich in den nächsten Monaten
die häuslichen „Aufräumaktionen“ wieder reduzieren, was wieder zu „normalen“
Verhältnissen führt; nicht einzuschätzen ist, wie sich das Hausmüllaufkommen
verändern wird durch mehr Arbeiten im Homeoffice.
Das Abfallvolumen
steigt auch durch mehr Einwohner; durch die Neubaugebiete entstehen längere
Fahrzeiten bei den Abfall- und Wertstoffsammlungen. Auf der anderen Seite sind
die Erlöse aus der Vermarktung des Altpapiers drastisch gesunken, so dass der
ohnehin niedrig angesetzte Ansatz nicht erreicht werden kann. Für das kommende
Jahr wird seitens des Kreises Heinsberg aber wieder mit höheren Erlösen
gerechnet.
Die steigende
Einwohnerzahl wurde bei der Kalkulation über eine höhere Anzahl von Abfallgefäßen
berücksichtigt. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass die derzeit
gültigen Gebührensätze auf für das Jahr 2021 auskömmlich sein werden.
Die Abfallgebühren bleiben 2021 konstant.
Beschluss: (einstimmig)
Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) zur
Kenntnis und empfiehlt dem Rat, diese zu beschließen.