Sitzung: 01.09.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB5/084/2020
Der Ausschuss nimmt
die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Nachdem in den Jahren
2018 und 2019 der Fehlbetrag dieses Gebührenhaushaltes deutlich reduziert
werden konnte und voraussichtlich Ende 2020 gänzlich ausgeglichen sein wird,
werden in der Gebührenkalkulation 2021 nur die lfd. Aufwendungen
berücksichtigt. Da derzeit bereits absehbar ist, dass durch den Anschluss von
Grundstücken an die öffentliche Abwasseranlage die Menge des abzufahrenden
Material sinken wird, sinkt der Gebührensatz von 14,85 €/m³ auf lediglich 14,55 €/m³.
Stadtverordnete Konarski schlägt vor, dass die Tagesordnungspunkte 26-29 en bloc abgestimmt werden. Damit erklärt sich der Ausschuss einstimmig einverstanden.
Beschluss: (einstimmig)
Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt die beiliegende Gebührenkalkulation zur Entsorgung des
Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen (Anlage 1) zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat, die im Entwurf vorgelegte 2. Änderungssatzung zur Satzung
über die Entsorgung des Inhalts von Grundstückswässerungsanlagen -
Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben - in der Stadt Wassenberg (Anlage 2) zu
beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2021 in Kraft zu setzen.