Sitzung: 01.09.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB5/076/2020
Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Der Landtag NRW hat
die Änderung der Selbstüberwachungs-Verordnung für öffentliche und private
Abwasseranlagen (SüwVO Abw NRW) beschlossen. Danach wurde die fristgebundene
Pflicht zur Durchführung einer Zustands- und Funktionsprüfung in
Wasserschutzgebieten für private Abwasserleitungen, die häusliches Abwasser
führen, für die Zukunft abgeschafft.
Daher ist die Satzung
entbehrlich.
Die für gewerbliche Abwässer verbleibenden Regelungen werden in die Entwässerungssatzung übernommen, deren Fortschreibung ohnehin für 2021 geplant ist.
Beschluss: (einstimmig)
Der Haupt- und
Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, die Satzung der Stadt Wassenberg zur
Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten
Abwasserleitungen gem. § 53 Abs. 1 e Satz 1 LWG NRW vom 14.02.2014 aufzuheben.