Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Der Landtag NRW hat die Änderung der Selbstüberwachungs-Verordnung für öffentliche und private Abwasseranlagen (SüwVO Abw NRW) beschlossen. Danach wurde die fristgebundene Pflicht zur Durchführung einer Zustands- und Funktionsprüfung in Wasserschutzgebieten für private Abwasserleitungen, die häusliches Abwasser führen, für die Zukunft abgeschafft.

Daher ist die Satzung entbehrlich.

Die für gewerbliche Abwässer verbleibenden Regelungen werden in die Entwässerungs­satzung übernommen, deren Fortschreibung ohnehin für 2021 geplant ist.

 


Beschluss: (einstimmig)


Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, die Satzung der Stadt Wassenberg zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gem. § 53 Abs. 1 e Satz 1 LWG NRW vom 14.02.2014 aufzuheben.