Sitzung: 01.09.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1
Vorlage: BV/FB5/055/2020
Der Ausschuss nimmt
die Vorlage zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
27.04.2020 (Anlage 1) beantragt der Bürger R. unter Hinweis auf die Gestaltung
des neuen Wiesengrabfeldes auf dem Friedhof im Stadtteil Myhl, dass der Rat
beschließen möge, dem Verwaltungsrat des Stadtbetriebes, AöR zu empfehlen, auf
den Wassenberger Friedhöfen Wiesengräber in dieser beschriebenen Form
anzulegen. Zur weiteren Begründung des Antrags wird auf die dieser
Beratungsvorlage beiliegende Anlage 2 verwiesen.
Stellungnahme:
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Der Stadtbetrieb
Wassenberg hat in 2019 aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit und
insbesondere des bestehenden Kostendrucks im Bereich der kostenrechnenden
Einrichtung "Friedhofs- und Bestattungswesen“ die künftige Neuanlage (ab
2020) von Wiesengrabfeldern überdacht. Ausgehend von dieser überarbeiteten
Konzeption wurde erstmals auf dem Friedhof im Stadtteil Myhl im Frühjahr 2020
ein derartiges Wiesengrabfeld neu angelegt. Diese Art von Wiesengrabfeldern
wird im nächsten Schritt auf den großen Erweiterungsteil des Waldfriedhofes Wassenberg
übertragen und auch bei anstehenden neu anzulegenden Wiesengrabfeldern auf den
Friedhöfen in Birgelen, Effeld, Steinkirchen, Ophoven und Orsbeck in gleicher
Weise umgesetzt. Mit dieser bereits in der Umsetzung befindlichen
Grabgestaltungsform ist dem Grunde nach dem eingereichten Antrag die Grundlage
entzogen, da diesem inhaltlich bereits entsprochen wird.
Nur für den Fall, dass
der Antragsteller mit seiner Anregung auch eine Umgestaltung bereits
bestehender Wiesengrabfelder bezweckt, ist rein vorsorglich dieser abzulehnen,
da die Vergangenheit abgeschlossen ist und eine Umgestaltung bestehender
Wiesengrabfelder den Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ mit rd. 250.000,00
Euro bis 350.000,00 Euro belasten würde.
Beschluss: (21 Ja-Stimmen,1 Nein-Stimme)
Der Antrag wird,
sofern er sich auf eine Umgestaltung aller bestehenden Wiesengrabfelder
bezieht, abgelehnt.