Sitzung: 25.06.2020 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28
Vorlage: BV/SBW/064/2020
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Aufgrund des
Landeswassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) haben die
Städte und Gemeinden das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen.
Die Verpflichtung zur Abwasserbeseitigung beinhaltet nach § 46 Abs. 1 Ziffer 6
LWG NRW auch die Vorlage eines Abwasserbeseitigungskonzeptes.
Mit dem
Abwasserbeseitigungskonzept legt die Stadt der zuständigen Behörde
(Bezirksregierung Köln) eine Übersicht über den Stand der öffentlichen
Abwasserbeseitigung sowie über die Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Pflichten nach
§ 46 Abs. 1, insbesondere die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der
nach § 46 Abs. 1 Ziffer 4 erforderlichen Maßnahmen vor. Es wurde im Benehmen
mit dem Wasserverband Eifel-Rur erarbeitet.
Das
Abwasserbeseitigungskonzept ist jeweils im Abstand von 6 Jahren erneut der
zuständigen Behörde vorzulegen (Frist 30.06.2020). Die zuständige Behörde kann
das Abwasserbeseitigungskonzept beanstanden und Maßnahmen und Fristen
festlegen, wenn die Stadt ohne zwingenden Grund die Durchführung erforderlicher
Maßnahmen nicht oder verzögert vorsieht. Wird es nach sechs Monaten nicht
beanstandet, kann die Stadt davon ausgehen, dass mit der Umsetzung der
dargestellten Maßnahmen in dem dafür von der Stadt vorgesehenen zeitlichen
Rahmen die Aufgaben nach
§ 46 Landeswassergesetz
ordnungsgemäß erfüllt werden.
Das
Abwasserbeseitigungskonzept hat auch Aussagen darüber zu enthalten, wie in den
Entwässerungsgebieten das Niederschlagswasser unter Beachtung des § 55 Abs. 2
des Wasserhaushaltsgesetzes und des § 44 LWG NRW und der städtebaulichen
Entwicklung beseitigt werden kann und welche Maßnahmen nach § 46 Abs. 1 Ziffer
4 für die Niederschlagswasserbeseitigung noch erforderlich sind.
Der Entwurf des
Abwasserbeseitigungskonzeptes ist im Ratsinformationssystem als Anlage zu
dieser Vorlage abrufbar.
Darüber hinaus wird
Herr Prof. Dr. Nacken in der Sitzung das Abwasserbeseitigungskonzept erläutern.
Bürgermeister Winkens begrüßt herzlich Herrn Prof. Dr. Nacken. Herr Nacken stellt das Abwasserbeseitigungskonzept für die Stadt Wassenberg anhand einer Präsentation dem Rat vor.
Beschluss: (einstimmig)
Die 7. Fortschreibung
des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Wassenberg wird beschlossen und ist
der Bezirksregierung Köln gemäß § 47 Abs. 1 des Landeswassergesetzes NRW zur
Prüfung vorzulegen.