Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Aufgrund des Landeswassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) haben die Städte und Gemeinden das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen. Die Verpflichtung zur Abwasserbeseitigung beinhaltet nach § 46 Abs. 1 Ziffer 6 LWG NRW auch die Vorlage eines Abwasserbeseitigungskonzeptes.

Mit dem Abwasserbeseitigungskonzept legt die Stadt der zuständigen Behörde (Bezirksregierung Köln) eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Pflichten nach § 46 Abs. 1, insbesondere die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der nach § 46 Abs. 1 Ziffer 4 erforderlichen Maßnahmen vor. Es wurde im Benehmen mit dem Wasserverband Eifel-Rur erarbeitet.

Das Abwasserbeseitigungskonzept ist jeweils im Abstand von 6 Jahren erneut der zuständigen Behörde vorzulegen (Frist 30.06.2020). Die zuständige Behörde kann das Abwasserbeseitigungskonzept beanstanden und Maßnahmen und Fristen festlegen, wenn die Stadt ohne zwingenden Grund die Durchführung erforderlicher Maßnahmen nicht oder verzögert vorsieht. Wird es nach sechs Monaten nicht beanstandet, kann die Stadt davon ausgehen, dass mit der Umsetzung der dargestellten Maßnahmen in dem dafür von der Stadt vorgesehenen zeitlichen Rahmen die Aufgaben nach

§ 46 Landeswassergesetz ordnungsgemäß erfüllt werden.

Das Abwasserbeseitigungskonzept hat auch Aussagen darüber zu enthalten, wie in den Entwässerungsgebieten das Niederschlagswasser unter Beachtung des § 55 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes und des § 44 LWG NRW und der städtebaulichen Entwicklung beseitigt werden kann und welche Maßnahmen nach § 46 Abs. 1 Ziffer 4 für die Niederschlagswasserbeseitigung noch erforderlich sind.

Der Entwurf des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist im Ratsinformationssystem als Anlage zu dieser Vorlage abrufbar.

Darüber hinaus wird Herr Prof. Dr. Nacken in der Sitzung das Abwasserbeseitigungskonzept erläutern.

Bürgermeister Winkens begrüßt herzlich Herrn Prof. Dr. Nacken. Herr Nacken stellt das Abwasserbeseitigungskonzept für die Stadt Wassenberg anhand einer Präsentation dem Rat vor.

 


Beschluss: (einstimmig)


Die 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Wassenberg wird beschlossen und ist der Bezirksregierung Köln gemäß § 47 Abs. 1 des Landeswassergesetzes NRW zur Prüfung vorzulegen.