Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Lengersdorf: Punkte Klimaumweltpunkte mit in Wertung mit rein nehmen (WFW-Antrag)

 

Kurth: sind Punkte vom Land vorgegeben?

Annika nimmt Stellung; eingegrenzter, lokaler Ebene anders stricken; KANN-Argument

 

Sachverhalt:

In der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Heimat-Preis‘“ vom 25.07.2018 wird ausgeführt, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Preisgelder übernimmt. Mit dem Heimat-Preis würdigen Gemeinden Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich Heimat. Gefördert werden Heimat-Preise, die auf Grundlage eines Ratsbeschlusses durch die Gemeinden ausgelobt werden. Der Gremienbeschluss muss die Preiskriterien festlegen. Hierbei ist der jährlich durch das Land festgelegte Schwerpunkt angemessen zu berücksichtigen.

Die Fördersumme ist ausschließlich für Preisgelder einsetzbar. Kosten für die Organisation der Preisvergabe sind nicht förderfähig. Der Heimat-Preis kann als einzelner Preis oder in bis zu drei Preiskategorien oder -abstufungen verliehen werden. Kreisangehörige Kommunen können ein Preisgeld von 5.000 Euro ausloben. Die Heimat-Preise können einmal jährlich durch die Gemeinden vergeben werden. Die Maßnahme ist bis zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres durchzuführen. Zuwendungen werden erstmals seit dem Jahr 2019 bewilligt. Die Antragstellung ist bereits im Vorjahr möglich.

Was das Land NRW unter „Heimat“ versteht, ist in der Broschüre ‚Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet. Häufige Fragen und Antworten‘ verdeutlicht:

Für Heimat gibt es keinen allgemein gültigen Begriff, aber Heimat hat viel mit Tradition, mit unsichtbaren Wurzeln eines jeden Menschen, die Halt und Orientierung und Überschaubarkeit in einer unübersichtlich gewordenen Welt bieten, zu tun. Bei Heimat geht es um das Verbindende, um die Gemeinschaft und den Zusammenhalt. Heimat ist Lebensqualität und schafft Verbundenheit in Zeiten, wo uns vieles zu trennen scheint.

Gefördert werden Initiativen und Projekte, die lokale und regionale Identität und Gemeinschaft und damit Heimat stärken. Das Land setzt kein zentrales Leitbild von Heimat voraus oder durch, sondern lässt die Ausgestaltung in den Händen derjenigen, die Heimat vor Ort leben und tagtäglich gestalten.  

Daraus lassen sich folgende wesentliche Kriterien zur Verleihung des Heimat-Preises ableiten:

  • Beitrag zur Erhaltung von Traditionen, zur Pflege des Brauchtums und zur Erhaltung und Stärkung des lokalen sowie regionalen Erbes der Stadt Wassenberg
  • Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der Verwurzelung von Menschen in Wassenberg
  • Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der Gemeinschaft und des Zusammenhalts in Wassenberg
  • Ein herausragendes, ehrenamtliches Engagement, welches auf dem Gebiet der Stadt Wassenberg erfolgt bzw. deren Bürgern zu Gute kommt und einen heimatlichen Bezug aufweist.
  •  Das Engagement muss sich einem konkreten, aktuellen Projekt oder in einer dauerhaften und regelmäßigen Tätigkeit zeitlich widerspiegeln
  •  Ist als Projekt oder laufendes Engagement bereits umgesetzt

 

 

Es wird angeregt, bis zu drei Projekte bzw. Initiativen auszuzeichnen, wobei für den ersten Platz 2.500 Euro, den zweiten Platz 1.500 Euro und für den dritten Platz 1.000 Euro vergeben werden. Gibt es nur zwei Preisträger, dann ist die Staffelung 3.500 Euro (1. Platz) und 1.500 Euro (2. Platz). Gibt es nur einen Preisträger, so erhält er die volle Summe von 5.000 Euro als Preisgeld. 

Die Jury, welche die Bewertung der eingegangenen Bewerbungen zwecks Nominierung eines oder mehrerer Preisträger vornimmt, besteht aus dem Beirat der Kunst, Kultur und Heimatpflege Wassenberg gGmbH. Die Forderung aus der Förderrichtlinie, die jeweiligen Schwerpunkte des Landes NRW angemessen zu berücksichtigen, spricht dafür, die Kriterien jedes Jahr unterschiedlich zu gewichten und ggfs. weitere Kriterien hinzuzunehmen. Für das Jahr 2020 ist bislang kein Schwerpunkt des Landes bekannt.

 

 

Stadtverordneter Lengersdorf regt an, dass ebenfalls der Klimaschutz/Umweltschutz mit in die Wertung des Heimatpreises aufgenommen werden könnte. Hierzu verweist Herr Lengersdorf auf den Antrag der WFW-Fraktion vom 03.12.2019 betreffend Auslobung eines Klima- und Umweltschutzpreises in der Stadt Wassenberg. Der Rat erklärt sich einstimmig damit einverstanden, dass der Klimaschutz/Umweltschutz mit in die Wertung zur Auslobung des Heimatpreises aufgenommen wird. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird entsprechend ergänzt. Bürgermeister Winkens lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Beschluss: (einstimmig)


Für das Jahr 2020 bis auf Weiteres wird in Wassenberg ein „Heimat-Preis“ ausgelobt, sofern das Land Nordrhein-Westfalen das Preisgeld in Höhe von 5.000 € fördert.

Der Preisvergabe werden folgende Preiskriterien zugrunde gelegt:

  • Beitrag zur Erhaltung von Traditionen, zur Pflege des Brauchtums und zur Erhaltung und Stärkung des lokalen sowie regionalen Erbes der Stadt Wassenberg
  • Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der Verwurzelung von Menschen in Wassenberg
  • Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der Gemeinschaft und des Zusammenhalts in Wassenberg
  • Ein herausragendes, ehrenamtliches Engagement, welches auf dem Gebiet der Stadt Wassenberg erfolgt bzw. deren Bürgern zu Gute kommt und einen heimatlichen Bezug aufweist.
  •  Das Engagement muss sich einem konkreten, aktuellen Projekt oder in einer dauerhaften und regelmäßigen Tätigkeit zeitlich widerspiegeln
  •  Ist als Projekt oder laufendes Engagement bereits umgesetzt
  • Beitrag zum Klima- und Umweltschutz

 

Das Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro soll in der Staffelung 2.500 Euro (1. Platz), 1.500 Euro (2. Platz) und 1.000 Euro (3. Platz) vergeben werden. Gibt es nur zwei Preisträger, dann ist die Staffelung 3.500 Euro (1. Platz) und 1.500 Euro (2. Platz). Gibt es nur einen Preisträger, so erhält er die volle Summe von 5.000 Euro als Preisgeld.