Sitzung: 14.05.2020 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30
Vorlage: BV/FB6/034/2020
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Der Planungs- und
Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 07. September 2016 die
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 88 „Schleidstraße“ in der
Ortschaft Effeld beschlossen. Zielsetzung dieses vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung auf den
Grundstücken Gemarkung Effeld, Flur 3, Flurstücke 186 und 187.
Die Bekanntmachung
über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 88
„Schleidstraße“ in der Ortschaft Effeld wurde im Amtsblatt Nr. 11/2016 am
21.09.2016 veröffentlicht.
Die Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) fand vom 05.07.2018 bis 06.08.2018 statt; in den Stellungnahmen wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Die Bekanntmachung
über die Beteiligung der Öffentlichkeit –öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)- wurde im Amtsblatt Nr. 01/2019 am 16.01.2019
veröffentlicht und erfolgte im Zeitraum vom 25.01.2019 bis 26.02.2019; es
wurden keine Anregungen und Bedenken
vorgebracht.
Am 09. Mai 2019 fasste
der Stadtrat in diesem Verfahren den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch
(BauGB).
Die Rechtskraft dieses
Bebauungsplanes durch entsprechende Bekanntmachung im Amtsblatt wurde jedoch
nicht vorgenommen, da sich zum damaligen Zeitpunkt abzeichnete, dass ein
entsprechender Wechsel des Vorhabenträgers erfolgen würde; dieser Wechsel ist
zwischenzeitlich erfolgt.
Da der neue
Vorhabenträger durch veränderte Grundstücksaufteilungen die im Plangebiet
festgesetzte private Verkehrsfläche um ca. 11,75 m in südöstliche Richtung ausweiten möchte,
alle weiteren Festsetzungen dieses Bebauungsplanes jedoch bestehen bleiben,
machte es diese Änderung erforderlich, dass eine erneute Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen war. Die
Bekanntmachung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit (erneute
öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)- wurde im
Amtsblatt 17/2019 am 20.12.2019 veröffentlicht und erfolgte im Zeitraum vom
09.01. bis 10.02.2020; es wurden keine
Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Mit Hinweis auf die beigefügten
Unterlagen laut Anlagenverzeichnis wird darauf verwiesen, dass diese Unterlagen
auch im Ratsinformationssystem eingesehen eingesehen und abgerufen werden
können.
Beschluss: (einstimmig)
a) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 05.07.2018 bis 06.08.2018 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
b) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 25.01.2019 bis 26.02.2019 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
c) Ergebnis der durchgeführten erneuten
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 09.01.2020 bis 10.02.2020 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
d) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch
(BauGB)
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 88 „Schleidstraße“ in der Ortschaft Effeld wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.